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Essen: Einsturzgefahr! Zoohandlung und Shisha-Bar in Panik

Die Stadt Essen muss ein einsturzgefährdetes Gebäude komplett Sperren. Schuld ist wohl ein Bar-Betreiber, der sich vergößern wollte.

Die Stadt Essen sperrt ein Gebäude, weil es Pfusch beim Bau einer neuen Dachterrasse gab. Schuld ist wohl einer Shisha-Bar-Besitzer. Ein Zoo-Geschäft ist der Leidtragende.
© imago images / Gottfried Czepluch

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Ein Gebäude in der Innenstadt von Essen ist akut einsturzgefährdet. Deshalb musste die Stadt Essen jetzt handeln und hat das Gebäude komplett gesperrt. Grund für die strikte Sperrung sind kürzlich vorgenommene Umbau-Arbeiten, bei den überaus wichtige Regeln für die Statik des Gebäudes nicht eingehalten wurden. Deswegen machte das Ordnungsamt bereits am 29. Juni von seinem Recht Gebrauch und sperrte sowie versiegelte das komplette Gebäude.

Und damit sich auch niemand illegal in dem Gebäude an der Kastanienallee aufhält, kontrolliert der Ordnungsdienst der Stadt Essen regelmäßig die Situation. Durch die misslungenen Umbau-Arbeiten und die daraus resultierende Sperrung des Gebäudes sind insbesondere zwei Geschäfte stark betroffen.

Essen: Shisha-Bar wohl Schuld

Bei den betroffenen Geschäften handelt es sich um eine Shisha-Bar und eine Zoohandlung. Nach Informationen der „WAZ“ soll dies die Bar „Bab Elhara“ sein. Und der Betreiber dieser Bar soll für die misslungen Umbau-Arbeiten verantwortlich sein. Denn dem Anschein nach hat dieser versucht die freie Dachfläche umzubauen, um sie für eine weitere Außengastro-Terrasse zu nutzen. Bei dem Vorhaben haben die von ihm beauftragte Handwerker versucht, die freie Dachfläche zu begradigen. Und das wohl mit bis zu 17 cm dicken Estrich.

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Durch den schweren Estrich ist jetzt die ganze Statik des Gebäudes in Gefahr. Zudem wurden dabei auch Regenabläufe zugeschüttet. Da es außerdem keine vorherige Prüfung oder etwaige Genehmigungen gab, konnte die Stadt Essen nichts anderes tun als das Projekt zu stoppen. Und deswegen heißt es seitens der Stadt: „Die Nutzung dieses Ladenlokals wurde aufgrund baulicher/statischer Mängel und einer akuten Gefährdung für Leib und Leben etwaiger Nutzer bauordnungsbehördlich untersagt“.

Zoohandlung der große Verlierer

Die Zoohandlung, welche ebenfalls in dem betroffenen Gebäude ihr Geschäft hat, trifft es jetzt besonders hart. Denn auch die Betreiber des Zoogeschäfts dürfen nicht ins Gebäude, um ihr Geschäft weiter fortzuführen. Eine Ausnahmeregelung hat der Inhaber dann aber doch von der Stadt Essen bekommen. Einmal am Tag darf er in das Zoogeschäft, um die Tiere zu füttern und nach dem Rechten zu schauen. Allerdings habe der Inhaber der Stadt eine Zusage machen müssen. Eine Zusage für seine eigene Sicherheit dient: „Immer an der Wand lang.“


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Es lässt sich nur hoffen, dass sich das Statik-Problem vom einsturzgefährdeten Gebäude bald lösen lässt. Ansonsten muss sich die Zoohandlung etwas einfallen lassen, um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern.