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Urteil im Geldgier-Mord an Peter S. gefallen: Essener (26) zu lebenslanger Haft verurteilt

Urteil im Geldgier-Mord an Peter S. gefallen: Essener (26) zu lebenslanger Haft verurteilt

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Die Angeklagten müssen sich vor dem Essener Landgericht verantworten. Foto: Funke Foto Services

Essen. 

Nach der grausamen Ermordung des 60-jährigen Peter S. aus Essen ist Alexander H. (26) am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der mit dem Opfer bekannte Täter hatte den 60-Jährigen nach Überzeugung des Gerichts im September 2017 mit einem Hammer erschlagen.

Danach versteckte er die Leiche im Keller des Hauses seiner Eltern. Wegen der Brutalität der Tat stellte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest.

Prozess in Essen: Mitangeklagter (26) muss acht Jahre ins Gefängnis

Damit ist es praktisch unmöglich, dass der 26-Jährige nach 15 Jahren vorzeitig entlassen wird. Der mitangeklagte Freund des Haupttäters Wolfgang N. (26) ist zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er habe die grausame Tötung nicht verhindert, obwohl er daneben gestanden habe, hieß es im Urteil.

Das Opfer hoffte nur auf Rückzahlung der Schulden des Täters

Richter Jörg Schmitt sprach von einer „unfassbaren“ und „grausamen“ Tat. Der Hintergrund: Peter S. hatte dem nun verurteilten Haupttäter Geld geliehen und am Tattag auf Rückzahlung gehofft.

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Das vereinbarte Treffen am 7. September 2017 im Keller des 26-Jährigen war jedoch eine tödliche Falle. Laut Urteil hatten die Täter geplant, den Mann auszurauben, um noch mehr Geld von ihm zu erhalten. Sie wollten ihn wohl um 1.000 Euro erleichtern.

Richter: „Man kann nur hoffen, dass das Opfer schnell bewusstlos geworden ist“

„Man kann nur hoffen, dass das Opfer schnell bewusstlos geworden ist“, so Schmitt in der Urteilsbegründung. „Ansonsten wäre es ein grausamer Tod gewesen.“

Die Polizei hatte die schrecklich zugerichtete Leiche erst sechs Wochen nach der Tat, am 13. Oktober 2017, entdeckt. Seit dem 18. September galt Peter S. als vermisst. Davor hatten die Ermittler zunächst an einen Suizid des 60-Jährigen geglaubt.

Der Tod sollte wie ein Selbstmord aussehen

Die Angeklagten hatten das Auto ihres Opfers nach der Tat zur Ablenkung zum Essener Baldeneysee gefahren und dort abgestellt. So sollte ein Ertrinkungstod vorgetäuscht werden. Seit April standen die beiden jetzt Verurteilten vor Gericht. (jk, mit dpa)