Jetzt müssen Gastro-Beschäftigte aus Essen schnell sein! Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät ihnen zu einem genauen Blick auf die Jahreslohnabrechnung. Der Grund: Möglicherweise fehlt nämlich die Weihnachtsgeldzahlung!
Martin Mura, Geschäftsführer der NGG Ruhrgebiet, empfiehlt Gastro-Mitarbeitern aus Essen: „Jeder sollte einmal prüfen, ob er im vergangenen Jahr seine Weihnachtsgeldzahlung tatsächlich bekommen hat. Etliche Chefs im Gastgewerbe ‚vergessen‘ gerne die jährliche Sonderzahlung für ihre Angestellten.“
Essen: Gastro-Arbeiter haben nicht mehr viel Zeit
Dieser Lohncheck würde sich richtig lohnen, so Mura weiter. Denn bis Ende Februar könnten die Beschäftigten das fehlende Weihnachtsgeld nachfordern. Danach hat man keine Chance mehr. Für die NGG Ruhrgebiet ist das jedes Jahr ein Ärgernis. Denn jedes Jahr gibt es „Weihnachtsgeld-Muffel“ unter den Gastro-Arbeitgebern. Das gelte gerade für kleinere Betriebe.
„Eigentlich muss das Weihnachtsgeld mit der letzten November-Auszahlung auf dem Gehaltskonto auftauchen. All diejenigen, die die Sonderzahlung im letzten Jahr nicht bekommen haben, sollten sich schleunigst bei ihrem Chef melden“, macht Mura Druck. Er empfiehlt: „Am besten schriftlich und spätestens bis zum 29. Februar. Danach verfällt der Anspruch und das Geld ist endgültig futsch.“
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Weihnachtsgeld könnte nachgezahlt werden
Die NGG hoffe, dass sich möglichst viele in den kommende Woche gegen die Weihnachtsgeld-Prellerei wehren. Für Mura ist klar: „Weihnachtsgeld hängt nicht vom guten Willen des Chefs ab, es ist das gute Recht der Beschäftigten.“ Jeder könne und müsse davon profitieren: „Es steht jedem, der mindestens ein Jahr im Betrieb arbeitet, ein halber Monatslohn als Weihnachtsgeld zu – vom Koch bis zur Kellnerin und vom Housekeeping bis zum Nachtportier an der Rezeption!“ Na dann, jetzt aber Gas geben!