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Essen: Brutaler Überfall mitten in der Nacht – doch vor Gericht will sich Angeklagter an nichts erinnern

Algerier soll Bekannten mit einem Hammer geschlagen und ihn ausgeraubt haben. Vor dem Landgericht Essen will er sich an nichts erinnern.

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© Stefan Schier/DER WESTEN

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Das arglose Opfer öffnete die Tür, bekam eine Tracht Prügel und fürchtete um sein Leben: Verbirgt sich hinter diesem Mann ein brutaler Schläger? Donnerstag (28. September), 9.15 Uhr, Landgericht Essen: Mit einer Mappe versteckt Bedin A. (27) sein Gesicht vor der Presse.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Algerier gemeinsam mit zwei Freunden am 7. September 2022 einen Bekannten mitten in der Nacht gegen 1.40 Uhr an der Haustür überrascht, brutal attackiert und ausgeraubt haben. A. wird gefährliche Körperverletzung und schwerer Raub vorgeworfen.

Essen: Hammer-Überfall mitten in der Nacht

Der Angeklagte ist für das Gericht kein ungeschriebenes Blatt. Der 27-Jährige, der in Algerien studierte und in einem Asylheim in Münster lebt, ist bereits wegen Diebstahls und dem Erschleichen von Leistungen vorbestraft. Jetzt aber soll er eine Schippe draufgelegt haben: Gemeinsam mit zwei Freunden soll sich der Münsteraner erst Zutritt zur Essener Wohnung ihres Bekannten verschafft haben, ihn anschließend brutal verprügelt und gewürgt haben – mit einer Hose und einem T-Shirt.

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Bedin A. zwischen seinem Verteidiger und seinem Dolmetscher im Landgericht Essen. Foto: Stefan Schier/DER WESTEN

Zudem soll Bedin A. mit dem Holzstiel eines Hammers auf das Opfer eingeschlagen haben. Allein am Kopf wurden 60 Hämatome und ein Schädelhirntrauma diagnostiziert. Zum Einsatz gerufene Polizisten schilderten später, dass das Opfer sich nur noch kriechend fortbewegen konnte. Dabei blieb es aber nicht: A. soll zudem den Geschädigten ausgeraubt haben.

Angeklagter will sich vor Gericht an nichts erinnern

Viele Fragen des Vorsitzenden Richters Jens Lazarz konnte A. aber nicht beantworten. Oder wollte es nicht. An viele Details zum Tathergang könne er sich nicht mehr erinnern, sagte er aus. Richter Lazarz blieb skeptisch, hakte immer wieder nach, doch Bedin A. ließ ein ums andere Mal über seinen Übersetzer verlauten, dass er nicht mehr wissen würde. Kurios: Ursprünglich sollte der Prozess vor der Jugendstrafkammer beginnen. Doch das Gericht zweifelte die Richtigkeit von A.s Alter an. Eine körperliche Untersuchung ergab tatsächlich ein höheres Alter. Die Folge: Der Prozess findet vor der Großen Strafkammer statt.


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Im Anschluss wurde das Opfer in den Zeugenstand gerufen. Er machte aber von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Auch einer der Komplizen von Bedin A. sollte erscheinen – der tauchte am Donnerstag aber gar nicht erst auf. Die Folge: 150 Euro Strafe oder ersatzweise drei Tage Haft. Der Prozess wird fortgesetzt.