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Essen: Mafiosi und Komplize wollen Bekannten mit Handy-Bombe töten – unfassbar, was passieren sollte

Üble Vorwürfe gegen zwei Männer aus Waltrop und Essen. Sie sollen ein Mord-Komplott geplant haben – und gerieten an den Falschen.

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Es klingt wie ein Kapitel aus einem Hollywood-Streifen. Vor dem Landgericht Essen müssen sich am Montag (26. Juni) zwei Männer (46 und 51) verantworten, denen einen Mord-Komplott vorgeworfen wird.

Sie sollen bereits alles eingefädelt, eine Handy-Bombe gebaut und Kontakt zu einem Killer aufgebaut haben. Dumm nur, dass die beiden Männer aus Essen und Waltrop offensichtlich an die falschen Leute geraten sind. Jetzt muss sich das Duo wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Sprengstoffgesetz verantworten.

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Essen: Mafiosi und Komplize wollen Bekannten töten

Den beiden Männern wird laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Essen vorgeworfen, es auf einen gemeinsamen Bekannten abgesehen zu haben. Der 46-Jährige aus Waltrop soll sich im Vertrauen an eine Person gewendet haben, ob er Kontakt zu einem Auftragsmörder herstellen könne. Was der Waltroper offensichtlich nicht wusste: Es handelte sich um eine V-Person des Bundeskriminalamts (BKA).

Und der BKA-Spitzel spielte das tödliche Spiel zunächst mit. Der Waltroper soll dann gemeinsam mit dem 51-Jährigen, der von den Ermittlern der italienischen organisierten Kriminalität zugeordnet wird, einen Sprengsatz mit C4-Sprengstoff und Fernbedienung gebaut haben. „Dieser wurde schließlich auf einer Autobahnraststätte in Gelsenkirchen an einen Scheinkäufer der Polizei übergeben.“ Der Vorfall ereignete sich am 7. April 2022.

Handy-Bombe mit tödlicher Wirkung

Nach Angaben der Behörden enthielt die Handy-Bombe 388 Gramm TNT und war mit einem sogenannten A-Zünder ausgestattet. Beim ersten Klingeln des Telefons sollte der Zünder ausgelöst werden. Im Umkreis von fünf bis zehn Metern hätte die Explosion tödliche Wirkung gehabt. Dazu kam es zum Glück nie. Im weiteren Verlauf soll der Waltroper dem Scheinkäufer der Polizei noch weitere Sprengsätze angeboten haben. Es sei aber zu keinen weiteren Übergaben gekommen. Die Polizei konnte allerdings bei Wohnungsdurchsuchungen eines weiteren Verdächtigen noch zwei weitere baugliche Sprengsätze sicherstellen.


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Zu Prozessbeginn räumten beide Angeklagten die Tat ein. Doch Sprengsätze hätte der Waltroper nicht zum Verkauf angeboten. Es sei „nur“ zu einer Kommunikation gegeben, erzählte ein Gerichtssprecher gegenüber DER WESTEN – nicht aber zu einem Übergabeversuch. Bei einer Verurteilung drohen beiden eine Höchststrafe von bis zu fünf Jahren Knast. Der Prozess wird am 4. Juli fortgesetzt.