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Essen: Vater misshandelt eigenes Baby zu Tode – SO erklärt er sein abscheuliches Verbrechen

Essen: Vater misshandelt eigenes Baby zu Tode – SO erklärt er sein abscheuliches Verbrechen

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Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Essen: Vater misshandelt eigenes Baby zu Tode – SO erklärt er sein abscheuliches Verbrechen

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Essen. 

Wie kann ein Vater bloß in der Lage sein, ein solches Verbrechen zu begehen?

Seit Mittwoch muss sich Unity O. (25) vor dem Landgericht Essen verantworten. Der schwere Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Totschlag. Der Angeklagte aus Essen soll ein Verbrechen begangen, das sich schwerlich mit Vaterliebe und Daseinsfürsorge vereinbaren lässt.

Essen: Vater misshandelt eigenes Baby zu Tode

Er soll zwischen dem 3. und 10. Februar 2021 seinen erst wenige Wochen alten Sohn Innocent (deutsch für „unschuldig“) mehrmals gegen den Kopf geschlagen haben. Laut Staatsanwaltschaft haben diese Verletzungen, zu der auch Schlüssel- und Schienbeinbrüche gehören, zu schweren Hämatomen und neurologischen Eintrübungen beim Säugling geführt. Das Baby hat in der Folge etliche Male erbrochen und schon zu diesem Zeitpunkt in Lebensgefahr geschwebt.

Bei all dem ist es nicht geblieben, denn nur kurze Zeit später später soll der Nigerianer dem Baby erneut die kleinen Knochen gebrochen und es danach so lange geschüttelt haben, bis es nicht mehr geatmet habe. Der Notarzt hat das Baby zwar noch reanimieren können, doch am 20. Februar ist der kleine Engel an seinen schweren Verletzungen gestorben. Die Mutter des toten Säuglings war zum Tatzeitpunkt beim Einkaufen. Das Baby hat nackt und leblos auf dem Boden gelegen, als sie wieder nachhause gekommen ist.

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Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag:

  • Totschlag ist laut deutschem Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die NICHT die Merkmale für Mord erfüllen
  • Mordmerkmale: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, Heimtücke, Grausamkeit, Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels, Ermöglichungsabsicht (um Straftaten begehen zu können), Verdeckungsabsicht (um Straftaten zu verdecken)
  • Freiheitsstrafe bei Totschlag: 5-15 Jahre
  • Freiheitsstrafe bei Mord: bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld lebenslänglich, bei verminderter Schuldfähigkeit oder Kronzeugenregelung weniger

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Essen: SO erklärt der Angeklagte sein abscheuliches Verbrechen

Der Angeklagte hat sich vor Gericht eingelassen. Sein Verteidiger Nikolai Odebralski verliest dessen Erklärung: „Ich gestehe die Tat und möchte die volle Verantwortung für mein Handeln übernehmen. Ich habe als Vater versagt. Jeden einzelnen Tag denke ich an Innocent und an die Tat, auch wenn ich sie verdrängen will.“

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Zu seinem Motiv richtet O. aus: „Meine Ehe war voller Konflikte, ich bin einfach überfordert gewesen. Das ist keine Entschuldigung für die Tat, aber womöglich eine Erklärung. Ich hoffe, dass meine Frau mir irgendwann verzeihen kann. Innocent war der süßeste Junge, den ich je gesehen habe.“

Essen: Notfallsanitäter wundert sich über Reaktion der Eltern

Die Mutter des toten Babies hat von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, will nichts sagen. Dafür aber der Notfallsanitäter – er war als Erster vor Ort, sagt: „Ich habe mich gewundert, warum das Baby nackt war. Es hatte nicht mal Windeln an. Es war ja sehr kalt draußen und auch in der Wohnung ist es kalt gewesen. Die Eltern waren die ganze Zeit über still. Ehrlicherweise hätte ich mit einer anderen Reaktion erwartet, wenn das eigene Baby ums Überleben kämpft.“

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Bei einer Verurteilung droht Unity O. der Knast, durch sein Geständnis entgeht er wohl der Höchststrafe von 15 Jahren. Dennoch könnte er zwischen sechs und acht Jahren hinter Gittern kommen. Außerdem prüft das Gericht, ob der Nigerianer in die Psychiatrie eingeliefert wird. Der Prozess wird fortgesetzt.