- Das ärgert dich bestimmt: Das Ordnungsamt steht im Halteverbot
- Verboten ist das aber nicht
- Für Behörden gelten beim Parken Sonderregelungen
Essen.
Reflexartig denkst du: Wie frech ist das denn?! Auf dem Behindertenparkplatz steht nicht etwa das Auto eines Menschen mit Handicap, sondern eine Streife vom Ordnungsamt.
Sie verteilen Knöllchen an Parksünder, stellen ihr Auto aber selbst an verbotenen Orten ab, sagst du dann.
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Stimmt so aber nicht. Denn das Essener Ordnungsamt hat was das Parken angeht eine generelle Ausnahmegenehmigung. Ob Halteverbot oder Behindertenparkplatz, die Mitarbeiter dürfen sich im Dienst solche Parkplätze suchen. „Unsere Mitarbeiter versuchen das so selten wie möglich zu benutzen“, sagt Isabel Razanica, Sprecherin der Stadt.
Wenn das Ordnungsamt einen solchen Parkplatz nutzt, müsse immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, sagt Razanica. Für ein Knöllchen parke das Ordnungsamt nicht im Halteverbot: „Wenn ein anderes Auto die Verkehrsteilnehmer stark behindert, muss das Ordnungsamt schnell handeln können.“ Auch wenn für Bombenentschärfungen ein Bereich geräumt werden muss, nimmt das Ordnungsamt von seiner Sondererlaubnis gebrauch. Schließlich könne hier Gefahr für Menschenleben gegeben sein.
Polizei und Feuerwehr berufen sich auf Paragraph 35
Um Menschenleben geht es bei den Einsätzen der Feuerwehr häufig. Auch für sie gelten im Dienst Sonderrechte. Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung entbindet sie nämlich von den Parkvorschriften. „Wenn die Situation vor Ort unklar ist, kann es auch mal vorkommen, dass sich die Einsatzkräfte quer auf eine Straße stellen“, sagt Ulrich Bogdahn, Leiter der Essener Feuerwehr.
Ist diese erste Phase vorbei, klären die Feuerwehrleute aber immer: Muss ich jetzt immer noch so stehen? Die Einsatzfahrzeuge werden dann umgestellt.
Dabei kommt es immer wieder zu Beschwerden von Anwohnern, die sich durch die Einsatzfahrzeuge behindert fühlen, fragen, was der Mist jetzt solle. „Unverständlich“, findet Bogdahn: „Das war vor 30 Jahren noch nicht der Fall. Leider leben wir mittlerweile in einer Ich-Gesellschaft.“
„Wenn wir keinen Einsatz haben, müssen wir uns an alle Verkehrsregeln halten“
Auch die Polizei darf ihre Autos im Einsatz abstellen, wo sie will. Das gilt nicht nur für Streifenwagen, sondern auch für Zivilfahrzeuge. Oberstes Gebot auch hier: Die Verhältnismäßigkeit. „Wir versuchen immer gebührende Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer zu nehmen“, sagt Ulrich Faßbender, Sprecher der Essener Polizei. Auch er kennt die Beschwerden von Bürgern über falsch parkende Einsatzwagen. „Wenn wir auf der Rüttenscheider einen Einsatz haben, bleibt aber meist keine andere Möglichkeit.
Diese Ausnahmen gelten allerdings während des Einsatzes. In der Mittagspause darf sich auch die Polizei nicht einfach in die zweite Reihe oder ins Halteverbot stellen, um beim Bäcker ein Brötchen zu holen. „Die Beamten können dann auch nicht sagen, wir müssen ja in Bereitschaft für den Einsatz sein“, sagt Faßbender. „Wenn wir keinen Einsatz haben, müssen wir uns an alle Verkehrsregeln halten.“ (ds)
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