- Grippefälle auf ihrem bisherigen Höchststand
- Arbeitgeber müssen trotz Krankheit aber nicht nur zu Hause sitzen
- Auch Feiern gehen kann erlaubt sein
Essen.
Die Grippewelle erreicht ihren bisherigen Höhepunkt (hier findest du mehr Infos zur Grippe). Trotz Krankschreibung in die Kneipe gehen, geht nicht oder doch?
Prinzipiell gilt: Wer krankgeschrieben ist, muss nicht arbeiten.
In den meisten Betrieben wird spätestens am dritten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt verlangt. Aber: Wer sich vor Ablauf der AU wieder fit fühlt, sollte nochmal mit seinem Arzt Rücksprache halten und kann dann eventuell zurück zur Arbeit.
Was ist eigentlich erlaubt, wenn Arbeitnehmer krank geschrieben sind? Wir haben einen Experten gefragt.
Darf ich ins Kino gehen?
„Mit einem gebrochenen Arm ins Kino zu gehen, ist kein Problem. Mit einer fiebrigen Erkältung sollte man doch lieber im Bett bleiben“, sagt Tjark Menssen Pressesprecher der DGB Rechtsschutz GmbH.
Und was ist, wenn ich in die Kneipe will?
Auch Feiern gehen, ist nicht komplett verboten. Wer „nur“ einen gebrochenen Arm hat und deswegen nicht arbeiten kann, darf abends trotzdem mit Freunden Trinken gehen. Mit einer Grippe aber lieber nicht.
Einkaufen gehen, geht aber schon, oder?
Der Gang zur Apotheke oder zum Supermarkt ist kein Problem. Essen, Trinken und Medikamente brauchen kranke Arbeitnehmer schließlich um gesund zu werden.
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Was ist denn mit meinem Sportprogramm?
Hier muss wieder nach Krankheitsfall unterschieden werden. Mit einer Grippe fällt der geplante Marathon flach. „Ein Spaziergang kann durchaus zur Genesung beitragen“, erwähnt Menssen, besonders wenn es beispielsweise um depressive Erkrankungen gehe.
Kann ich denn in den Urlaub fahren?
„Urlaub und Krankheit schließen sich aus. Ist man krank, kann man den Urlaub nicht in Anspruch nehmen“, erklärt Menssen. Wegfahren solltest du also lieber nicht. Wenn du krankgeschrieben bist und hast in dieser Zeit Urlaub, bekommst du den Urlaub aber zurück.
Das heißt die Urlaubstage können an anderer Stelle genommen werden. Im Zweifel den Arbeitgeber darauf ansprechen.
Darf der Chef mich nach Hause schicken?
Der Arbeitgeber kann einen kranken Arbeitnehmer nach Hause schicken, denn er hat die Pflicht die anderen, beispielsweise im Büro, zu schützen.
Was passiert bei einem Regelverstoß?
Wird der Arbeitnehmer vom Chef im Kino oder in der Kneipe „erwischt“, kann es eine Abmahnung geben. Ist diese Abmahnung unbegründet, so solltest du dringend eine Gegendarstellung schreiben und einreichen, rät Menssen.
„Die Abmahnung und die Gegendarstellung kommen beide in die Personalakte und werden bei einer möglichen späteren Kündigung berücksichtigt“, sagt Menssen.
Steht erst die Kündigung ins Haus und du versuchst dann gegen vorherige Abmahnungen anzugehen, wird es schwierig einen glaubwürdigen Einspruch einzulegen.