Zwei vorläufige Rechtsauskünfte aus Essen und Mülheim zeigen: Ganz so leicht, wie es sich das Land NRW vorgestellt hat, wird das für die beiden Städte wohl nichts mit dem geplanten Ausstieg aus der Flughafen-GmbH zum Jahresende. Skeptisch zeigt sich ein Rechtsanwalt der Essener Kanzlei Kümmerlein.
Essen/Mülheim.
Dass man in luftiger Höhe nicht mal eben so das Flugzeug verlässt, versteht sich von selbst. Aber auch am Boden scheint der Ausstieg aus dem Flugbetrieb nicht ganz so einfach vonstatten zu gehen, wie mancher sich das vorstellt. Dies zumindest legen zwei Rechtsauskünfte nahe, die dieser Tage als Reaktion auf den Plan des Landes NRW gefertigt wurden, zum Jahresende beim Flughafen Essen-Mülheim die Düse zu machen.
Zur Erinnerung: Am 11. Juni 2014 fand Flughafen-Geschäftsführer Günther Helmich ein Schreiben von NRW-Verkehrsminister Michael Groschek in der Post, in dem dieser sich über die mangelnde Bereitschaft der beiden Städte Essen und Mülheim beklagte, ein Gutachten zum Ausstieg aus dem verlustreichen Airport an der Stadtgrenze umzusetzen. „Unzumutbar“ sei das: Nicht einmal Kompromisslösungen habe man diskutieren können, weshalb der Minister kurzen Prozess machte: Er erklärte zum 31. Dezember diesen Jahres den Austritt aus der Gesellschaft. Und naja, wie man denn nun mit den Gesellschaftsanteilen des Landes verfahren wolle?
Verhältnis der drei Flughafen-Gesellschafter „zerrüttet“
Moment mal, heißt es jetzt bei den Partnern. Erst mal sehen, ob der Ausstieg während des Flugs überhaupt statthaft ist. Das Rechtsamt der Stadt Essen etwa bezweifelt dies in einer ersten vorläufigen Einschätzung. Denn dass mit dem Engagement des Landes beim Flughafen „keinerlei Nutzen“ fürs Land verbunden ist, wusste man schon bei Vertragsschluss.
Und die bloße Klage über die hohen Verluste seien „nicht substantiiert genug“, um anzunehmen, man könne dem Land den Verbleib in der Flughafen-GmbH nicht weiter zumuten. Selbst wenn das Verhältnis der drei Flughafen-Gesellschafter Mülheim, Essen und Land „zerrüttet“ sei – das bedeute nicht, dass man nicht weiter gemeinsame Sache beim Flughafen machen könne.
Austrittserklärung des Landes NRW als unberechtigt zurückweisen
Ähnlich skeptisch zeigt sich ein Rechtsanwalt der Essener Kanzlei Kümmerlein. Er kommt in einer ersten Einschätzung für Mülheims Beteiligungs-Holding zu dem Schluss, „dass weder die schleppenden Verhandlungen zwischen den Gesellschaftern über die Neuausrichtung des Flughafens noch die wirtschaftliche Erfolglosigkeit (…) ein Sonderrecht (…) zum Austritt gewährt.“
Ob es dem Land noch gelingt, seine Lage so zu schildern, dass ihr keine andere Wahl blieb, als die Brocken hinzuwerfen, ist vorerst offen. Bis dahin aber solle man „die Austrittserklärung des Landes NRW als unberechtigt zurückweisen“.