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Tod an Bushaltestelle: Staatsanwaltschaft fordert Jugendstrafe für Ramadan K. (21) – Eltern brechen in Tränen aus

Tod an Bushaltestelle: Staatsanwaltschaft fordert Jugendstrafe für Ramadan K. (21) – Eltern brechen in Tränen aus

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Ramadan K. (r.) soll bei einem Streit an der Bushaltestelle Lipperfeld in Oberhausen einen Mann erstochen haben. Foto: Justin Brosch, Julia Kübel, Montage: DER WESTEN
  • Im Prozess um den getöteten Mike R. hat die Staatsanwaltschaft plädiert
  • Sie fordert Jugendstrafrecht
  • Der Grund dafür liegt in der Entwicklung des Angeklagten

Essen. 

Im Prozess um Ramadan K., der am 26. November 2017 an einer Bushaltestelle in Oberhausen einen Mann erstochen und einen anderen schwerverletzt hat, gibt es eine Überraschung: Die Staatsanwaltschaft plädiert auf Jugendstrafrecht für den 21-Jährigen.

Ramadan K. soll Mike R. erstochen haben in Oberhausen

Am vermutlich vorletzten Prozesstag rund um die Bluttat in Oberhausen, den getöteten Mike R., seinen schwer verletzten Bruder Denny R. und den Angeklagten Ramadan K. gab es einige Überraschungen.

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Zunächst hat ein Gutachter, der sich mit dem Angeklagten intensiv auseinandergesetzt hatte, ausgesagt, dass er Ramadan K. für vermindert schuldfähig hält. Diese Aussage wurde von einer Jugendgerichtshelferin unterstützt.

Dann die noch größere Überraschung: Die Staatsanwaltschaft hat plädiert. Und sie fordert acht Jahre Freiheitsstrafe – angesetzt als Jugendstrafe.

Denn der Angeklagte war zum Zeitpunkt der Tat 20 Jahre und 10 Monate alt. Bis zum 21. Lebensjahr darf das Gericht einen Menschen nach Jugendstrafrecht verurteilen. Wenn es dafür Anlass gibt.

Es gibt Gründe für Jugendstrafrecht

Im Falle von Ramadan K. führte die Staatsanwältin und auch der Gutachter einige Gründe an, warum bei Ramadan K. das Jugendstrafrecht gültig sein sollte. Der Wichtigste: Er war zuvor nie straffällig geworden und wurde als ein liebevoller, fürsorglicher Mensch eingestuft, der sich bereits mit sechs Jahren um seine kleine Schwester kümmern musste. Seine Mutter sei dazu nicht in der Lage gewesen.

Die Staatsanwältin betonte dennoch nochmal die Schwere der Tat und den Verlust, der den Eltern von Mike R. entstanden ist.

Ralph Beckmann, der Anwalt der Eltern und von Denny R. forderte dasselbe Strafmaß. Aber er wurde unlängst emotionaler im Plädoyer. Er erinnerte daran, wie hart der Prozess für alle Beteiligten war, wie sehr die Familie und Freunde unter dem Tod von Mike R. leiden würden.

Eltern brechen in Tränen aus

Als er an den Moment erinnert, wo er nach Mikes Tod das erste Mal im Haus der Eltern war, brechen Mutter und Vater in Tränen aus. Auch in den Zuschauerreihen fließen Tränen. Zu tief sitzt der Schmerz über den Verlust noch bei den Freunden und Angehörigen.

Nun steht noch das Plädoyer der Verteidigung aus. Auch wenn Verteidiger Siegmund Benecken am Montag gerne plädiert hätte, darf er erst am Freitag seine Empfehlung für das Strafmaß für Ramadan K. mitteilen.

Dann soll auch einer der Familie davon erzählen, was Mike R. für ein Leben geführt hat, was er für ein Mensch war. Das hatte das Gericht bisher versäumt zu erfragen. Für die Eltern und den Bruder vermutlich kein leichter Weg zum Zeugenstuhl. (fb)