- Gerade in Großstädten bist du häufiger mal zugeparkt
- Doch was musst du dann eigentlich tun?
- Ordnungsamt und Polizei sind zuständig – aber zu unterschiedlichen Zeiten
Essen.
Das war Maßarbeit. Vorne nur ein Millimeter zwischen Front- und Heck-Stange, auf den Hintermann Luft so dick wie eine Carpaccio-Scheibe. Du bist zugeparkt und sicher: Da komm ich ohne Hilfe nicht mehr raus.
Doch wüsstest du, was nun zu tun ist? Direkt den Abschleppwagen rufen? Das könnte eine saftige Rechnung geben. Die Polizei vielleicht? Ist doch nur für Notfälle und hier nicht mal ein kleiner Unfall passiert. Ordnungsamt? Haben die überhaupt eine Telefonnummer?
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Deinen ersten Gedanken solltest du schnell wieder verwerfen. Wenn du sofort und eigenmächtig den Abschleppwagen rufst, wirst du 100-prozentig auf den Kosten hängen bleiben. Das bestätigt auch die Stadt.
Versuch erst einmal selbst, den Fahrer zu finden
Die Polizei zu rufen, ist hingegen gar nicht mal so verkehrt. Allerdings gilt hier: „In Notfällen kommt auch mal die Polizei, wenn das Auto wirklich gerade dringend benötigt wird“, so Annika Koenig, Sprecherin der Polizei in Essen. Wichtig: Erst einmal solltest du versuchen, selbst den Fahrzeughalter ausfindig zu machen. Parkt das Auto vor einem Geschäft, könnte er schließlich dort einkaufen.
Ist das erfolglos kannst du die 110 anrufen und deine Park-Misere schildern. Die Beamten vor Ort versuchen dann über das Nummernschild den Halter ausfindig zu machen und ihn zu kontaktieren.
Auch beim Einparken kannst du gegen das Gesetz verstoßen
Scheitern sie damit, rufen die Beamten den Abschleppdienst. Nur dann bleibst du auch nicht auf den Kosten für dessen Einsatz sitzen.
Anders als du vielleicht denkst, kann man auch beim Einparken gegen das Gesetz verstoßen: Grundlage ist Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung. Dort steht im Absatz 2 unter anderem, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten habe, „dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Wer zuparkt, behindert. Und kann deshalb abgeschleppt werden.
In Notfällen ist die Polizei für dich da
Doch was ist außerhalb von Notfällen? Wochentags zwischen 7 und 21 Uhr ist das Ordnungsamt fürs Zuparken zuständig. Unter der 8832447 erreichst du in Essen einen Mitarbeiter, der dir bereits am Telefon versucht aus der Patsche zu helfen. „Dabei wird zunächst geschaut, ob du nicht anders ohne Gefahr und ohne etwas zu beschädigen, zurück auf die Straße gelangen kannst“, erklärt Jasmin Trilling, Sprecherin der Stadt.
So könnte eine kurze Fahrt über den Gehweg beispielsweise deine Ausfahrt sein. Klappt das nicht, wird eine Streife vom Ordnungsamt benachrichtigt, die dir dann hilft. Doch dir muss klar sein: erstmal ist Warten angesagt. Trilling: „Es kann nicht genau gesagt werden, wann eine Streife eintrifft.“
Vor Ort wird dann geguckt, wie die Parksituation entschärft werden kann. „Dabei muss natürlich die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden“, erklärt Trilling. Sprich: Du musst erst einmal erklären, wie die Lage war, als du eingeparkt hast. Trilling: „Es ist natürlich gar nicht so leicht herauszufinden, wer überhaupt Schuld gewesen ist.“
So bleibst du nicht auf den Kosten sitzen
Das Ordnungsamt schaut zunächst, ob überhaupt abgeschleppt werden muss. Vielleicht reicht es ja bereits, ein Auto ein paar Zentimeter zu versetzen. Manche Autofahrer ziehen ihre Handbremse nicht an. Dann kann das auch mit Muskelkraft klappen. Aber Vorsicht: Diese Schritt solltest du den Beamten überlassen. Wenn du dich selbst an einem fremden Auto vergreifst, kannst du dich strafbar machen.
Führt kein Weg am Abschleppen vorbei, ruft auch das Ordnungsamt einen Abschleppdienst. Das wird genaustens protokolliert, sodass du nicht auf den Kosten hängen bleibst. Trilling: „Der Halter des geparkten Autos muss die Rechnung begleichen.“
Außerhalb der Rufzeiten des Ordnungsamts ist wieder die Polizei zuständig. In der Nacht oder am Wochenende helfen dir die Beamten also auch ohne dringenden Notfall, aus der Parklücke zu kommen. (ds)