Veröffentlicht inDuisburg

Sparkasse in Duisburg: Kunden hinters Licht geführt? DIESE Menschen sollten ihre Verträge checken

Für einige Kunden der Sparkasse in Duisburg kam vor wenigen Tagen das böse Erwachen – das hätten sie einfach verhindern können.

Sparkasse
Die Sparkasse in Duisburg kündigte zahlreichen Kunden ihre Verträge – die Gründe dafür sind ernst zu nehmen. Foto: Imago / Schöning

Eigentlich wünscht man sich doch, dass das eigene Vermögen bei einem entsprechenden Geldinstitut in guten Händen ist. Dieses Gefühl hatten die Kunden der Sparkasse in Duisburg allemal – bis ihnen eine ganz bestimmte Nachricht ins Postfach geflattert kam…

Mit diesen Änderungen hatten wohl die wenigsten Geldanleger gerechnet: Ihnen drohte die Kündigung. Doch wie kam es zu diesem drastischen Schritt und welche Personen sollten jetzt ebenfalls ihre Verträge checken?

Sparkassen-Kunden stehen vor Kündigung

Wie die „Rheinische Post“ berichtete, waren allein bei der Sparkasse in Duisburg sage und schreibe knapp 210.000 Kunden betroffen. Ihnen soll mitgeteilt worden sein, dass sich zukünftig die Gebühren für die Konten ändern – dieser Erhöhung müsse man jedoch bewusst zustimmen.

Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom April 2021 müssen Geldhäuser bei Änderungen ihrer AGBs – und dies umfasst auch eine Erhöhung der Kontoführungsgebühr – nämlich die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einholen. Sollten die Verbraucher jedoch nicht zustimmen, so drohe ihnen die Kündigung.

Nicht nur in Duisburg: Bank-Kunden deutschlandweit betroffen

Nicht nur Sparkassen-Kunden in Duisburg sind davon nun betroffen: Dieses Schicksal kann aktuell jeden treffen – auch Kunden von anderen Geldinstituten in ganz Deutschland. Die Verbraucherzentrale hatte bereits eine Klage gegen dieses Vorgehen eingereicht. Zu einem wirklichen Erfolg führte dies allerdings nicht.


Mehrere Themen:


Inzwischen werten einige Banken die Weiternutzung der Konten als einfache Zustimmung ihrer Kunden. In einigen Fällen hat sich aber gezeigt: Hartnäckigkeit zahlt sich oftmals aus! Wenn bereits eine Kündigung der Bank eingetrudelt war, könne man den AGBs rückwirkend in der Regel noch immer zustimmen – denn nur die wenigsten Banken wollen doch tatsächlich ihre jahrelangen und treuen Kunden verlieren.