Duisburg.
Es war in der Nacht zum 31. Oktober 2017 in einer verlassenen Mühle in Duisburg-Neumühl. Die angeklagte Duisburgerin (24) und ihr Freund (46) tranken zusammen Bier und Wodka – in rauen Mengen.
Vier Promille fanden die Gerichtsmediziner später im Blut des toten Mannes. Allein das hätte schon für seinen Tod sorgen können.
Doch die 24-Jährige verabreichte ihm auf dessen Wunsch hin eine Dosis Heroin. Und das, obwohl sie wusste, dass er das erste Mal intravenös Heroin konsumierte. Wenig später ist er tot – gestorben an einem Atemstillstand.
Urteil gegen Duisburgerin (24): Sie hatte ihrem Freund mit einer Überdosis Heroin getötet
Am Mittwoch hat das Duisburger Landgericht die Frau zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht wendete den selten genutzten Paragrafen 30, Absatz 1, Nr. 3 des Betäubungsmittelgesetzes an, so eine Gerichtssprecherin.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Das Gericht verurteilte die Frau letztlich aber wegen Verabreichens von Betäubungsmitteln mit Todesfolge.
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Sie habe sich nahezu die selbe Dosis gespritzt wie ihrem Bekannten, obwohl sie langjährige Konsumentin war und wusste, dass ihr Freund noch keine Erfahrungen mit intravenösem Heroinkonsum hatte. So nahm sie leichtfertig den Tod in Kauf, argumentierte das Gericht.
Somit wäre auch ohne den übermäßigen Alkoholkonsum die Heroin-Dosis wohl tödlich gewesen. Zu Gute kam der psychisch kranken Obdachlosen, dass sie ein Geständnis abgelegt hatte. (ms)