Autos mit gelber Umweltplakette dürfen nur noch bis 31. Juni auf Duisburgs Straße rollen. Damit setzt die Stadt als eine der letzten Kommunen die Vorgaben der Bezirksregierung um. Danach drohen Bußgeld und Punkte in Flensburg. Allerdings fällt die Überwachung vergleichsweise lasch aus.
Duisburg wird ein bisschen grüner – auf dem Papier, aber auch auf Verkehrsschildern und auf den Straßen: Ab 1. Juli dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette in weiten Teilen der Stadt fahren. Damit setzt Duisburg als eine der letzten Kommunen die Vorgaben der Bezirksregierung um.
Etwa 215 000 Personenwagen sind aktuell in Duisburg zugelassen. Knapp sieben Prozent davon schmückt eine gelbe Plakette. „Aber das spiegelt nicht wider, wie viele tatsächlich durch die Stadt fahren“, erklärt Peter Heise, Sachgebietsleiter im Umweltamt. Schließlich rollen nicht nur Duisburger durch die Straßen.
Schwachpunkt der Umweltzone
Und hier ist auch ein Schwachpunkt der Umweltzone: So lange die Autos tatsächlich rollen, ist die Chance gering, Vergehen gegen die neue Vorschrift auch ahnden zu können. Kontrolliert werden die Plaketten fast ausschließlich im ruhenden Verkehr – also durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Beim Blick auf das Parkticket beispielsweise wird auch auf die Plakette geschaut. 2775 Verstöße wurden so im Jahr 2013 entdeckt, rund 1500 Mal wurden sie mit einer Geldstraße von 40 Euro und einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister geahndet.
„Die anderen konnten nachweisen, dass die Plakette verdeckt war oder nicht richtig geklebt hat“, erklärt Stadtsprecherin Susanne Stölting. „Aber auch Fahrzeuge aus anderen Ländern sind da mit eingerechnet, zum Beispiel aus Holland. Die konnten nicht weiter verfolgt werden und wurden eingestellt.“ Solange die Wagen fahren, wird ihnen auch ab Juli kaum jemand auf die Plakette schauen. „Wir kontrollieren das nur im Zusammenhang mit anderen Verstößen“, heißt es bei der Polizei.
Beitrag zur Senkung des Schadstoffgehalts
Auch wenn die Überwachung der Umweltzone vergleichsweise lasch ausfällt, leistet die Regelung doch einen Beitrag zur Senkung des Schadstoffgehalts in der Luft. „Der ist zwar nicht überbordend groß, aber bei Vergleichen innerhalb und außerhalb von Umweltzonen hat man festgestellt, dass eine Minderung der Emission erreicht wird. Deshalb ist es gerechtfertigt, eine solche Maßnahme durchzuführen“, betont Heise. Allerdings sei die Entwicklung der Emissionssituation in erster Linie vom Wetter abhängig. „Extrem war es 2011, da hatten wir an vielen Tagen eine Hochdruckwetterlage und dadurch eine große Zahl an Überschreitungen“, zu oft wurde also zu viel Feinstaub gemessen. Nach vorläufigen Ergebnissen des Landesumweltamtes für 2013 hingegen ist anzunehmen, dass die maximal erlaubten 35 Überschreitungstage im letzten Jahr nicht erreicht wurden – auch nicht an den sonst problematischen Messstationen in Marxloh und Bruckhausen.