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Dreister Falschparker behindert Verkehr: Anwohnerin wütend – Stadt Duisburg wehrt sich gegen Vorwürfe

Dreister Falschparker behindert Verkehr: Anwohnerin wütend – Stadt Duisburg wehrt sich gegen Vorwürfe

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Foto: Privat
  • Dreister Falschparker blockiert Fahrbahn und behindert Verkehr
  • Laut dem Ordnungsamt Duisburg droht bei einem solchen Vergehen eine hohe Geldstrafe
  • Sie kontrolliert auch an Sonn- und Feiertagen den Verkehr

Duisburg. 

Das Auto im Gegenverkehr parken und eine Fahrbahn blockieren. Ein absolutes No-Go – eigentlich. Eine Anwohnerin in Duisburg hatte sich darüber beschwert, dass dreiste Falschparker regelmäßig die Geibelstraße blockieren.

Ihrer Meinung nach interessiert sich das Ordnungsamt herzlich wenig für Verkehrssünder in Neudorf (hier mehr lesen).

Ordnungsamt Duisburg: Bereits 37 Verwarnungen in der Wohngegend ausgesprochen

Dass das Ordnungsamt kein Interesse an den Falschparkern in der Geibelstraße und Umgebung zeige, streitet Duisburg ab. „Die Geibelstraße und die umliegenden Straßen werden von den Verkehrsüberwachungskräften des Bürger- und Ordnungsamtes regelmäßig kontrolliert“, sagt die Behörde gegenüber DER WESTEN.

Außerdem teilt die Stadt mit, dass das Ordnungsamt in diesem Jahr bereits 37 Verwarnung in dieser Wohngegend ausgesprochen habe.

Dreisten Falschparkern droht Strafe und Abschleppung

Duisburg erläutert, welche Strafe den Mercedes-Fahrer auf der Geibelstraße erwartet hätte: „Es wäre ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro erhoben worden. Zudem hätte die Verkehrsüberwachung den Wagen abschleppen lassen.“ Die verschiedenen Strafen summieren sich somit auf einen dreistelligen Geldbetrag, der bei über hundert Euro liegen dürfte.

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Verkehrssünder an Sonn- und Feiertagen nicht sicher

Der Mercedes-Fahrer, der auf der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung an der Ampelkreuzung geparkt hat, wäre nicht nur ungestraft davongekommen. Er hätte zudem den Verkehr an der gesamten Kreuzung gehindert, da das Auto direkt an einer Kontaktampel gestanden hat, merkt die Anwohnerin an.

Doch obwohl der Fahrer an jenem Sonntag glimpflich davongekommen ist, dürfen sich Verkehrssünder an arbeitsfreien Tagen nicht sicher fühlen. Denn Kontrollen fänden sowohl nach 18.00 Uhr als auch an Sonn- und Feiertagen statt. „An Sonn- und Feiertagen sind jedoch weniger Verkehrsüberwachungskräfte im Dienst.“