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Dortmund: Polizisten erschossen Mann in der Innenstadt – nach schweren Vorwürfen herrscht nun Klarheit

Anfang April hat die Dortmunder Polizei einen Obdachlosen bei einem Einsatz getötet. Ein Verfahren gegen die Beteiligten wurde eingeleitet.

u00a9 IMAGO/Maximilian Koch

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Es war ein schwarzer Tag in Dortmund. Am 3. April fielen in der Innenstadt mehrere Schüsse. Danach ging die schreckliche Nachricht um: Ein 52-jähriger Mann war gestorben – erschossen von der Polizei. Die Begründung? Es habe eine „Bedrohungssituation für die Einsatzkräfte“ gegeben. Darum hätten die Beamten ihre Dienstwaffen benutzen müssen.

+++ Hier mehr dazu: Schüsse in der Innenstadt ++ Mann (52) tot +++

Danach wurden sofort Vorwürfe laut, die Polizei Dortmund hätte unrechtmäßig und übertrieben gehandelt. Nun sorgt jedoch die Staatsanwaltschaft für Klarheit.

Dortmunder Polizei erschießt Obdachlosen

Das Opfer, ein 52-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz, hatte Zeugenaussagen zufolge an besagtem Abend an der Reinoldikirche randaliert, war mit einer etwa 2,5 Meter langen Eisenstange bewaffnet unterwegs und sollte im Vorhinein einen anderen Obdachlosen angegriffen haben. Die hinzugerufene Polizei hatte versucht, die Situation zu deeskalieren.


Auch dazu: Tödlicher Polizeieinsatz – Schüsse gerechtfertigt? Staatsanwalt spricht Klartext


Der Obdachlose wollte auch nach mehrmaligem Auffordern die Eisenstange nicht weglegen. Die Polizei setzte daraufhin einen Taser ein, jedoch ohne Wirkung. Dann sei der Mann auch noch bedrohlich mit erhobener Waffe auf die Beamten zugelaufen. Ein Polizist zog das letzte Register, schoss auf den 52-Jährigen, der später aufgrund der Schussverletzung starb.

War dieser Entschluss gerechtfertigt? Das ist die Frage, mit der sich die Staatsanwaltschaft Dortmund zuletzt eingängig beschäftigt hat. Und sie kommt zu folgendem Ergebnis: ja.

Dortmund: Alle Vorwürfe erlassen

Nach der Auswertung der Aufzeichnung der Bodycams, die die Beamten bei dem Einsatz Anfang April trugen und einer eingängigen Analyse, kam die Staatsanwaltschaft nun zu dem Schluss, dass das Verhalten der Polizeibeamten gerechtfertigt war.


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Das Verfahren gegen die Polizisten wurde bereits eingestellt.