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Dortmund: Frau besucht mit Mann Oster-Kirmes – Date endet im Drama

Dortmund: Frau besucht mit Mann Oster-Kirmes – Date endet im Drama

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Gewahrsam? Festnahme? Was diese Polizei-Begriffe wirklich bedeuten

Dortmund: Frau besucht mit Mann Oster-Kirmes – Date endet im Drama

Gewahrsam? Festnahme? Was diese Polizei-Begriffe wirklich bedeuten

Dortmund. 

Am Hauptbahnhof in Dortmund hat eine Frau bei der Bundespolizei Alarm geschlagen, nachdem ein Mann sie offenbar bedroht hatte.

Gegen 00.30 Uhr in der Nacht zu Dienstag wandte sich eine junge Frau im Hauptbahnhof Dortmund an Bundespolizisten. Die 20-Jährige schilderte gegenüber den Beamten, dass sie von einem Mann belästigt werde und dieser ihr auch folgen würde.

Dortmund: Frau wird von ihrem Date massiv belästigt

Die Einsatzkräfte hielten den betrunkenen Mann an, der hinter der Frau herschrie. Diese erzählte, dass sie und der Betrunkene zusammen die Osterkirmes in Dortmund besucht hatten.

Dort war der 31-Jährige aufdringlich geworden und um dem auszuweichen, habe sie nach Hause gehen wollen. Am Bahnsteig soll der Mann sie nach der Abfuhr bedroht und ihr dabei an den Kragen ihrer Jacke gepackt haben. Dabei soll er die Bochumerin in Richtung der Bahnsteigkante gedrückt und angetäuscht haben, sie in das Gleisbett zu stoßen.

Durch die Beamten ließ sich der Mann am Hauptbahnhof nicht beruhigen. Auf die Frage, ob er gefährliche Gegenstände oder Betäubungsmittel mit sich führe, verneinte er dies eine Weile später. Doch dann drehte der Mann aus Castrop-Rauxel sich mehrfach weg, um sich der Kontrolle zu entziehen. Bei einer Durchsuchung stellten diese eine geringe Menge pflanzlicher Drogen fest. Währenddessen schrie er lautstark, verweigerte die Durchsuchung und wehrte sich dagegen. Die Bundespolizisten fixierten den Mann mittels Handfesseln und brachten ihn zur Wache.

Nachdem die Frau im Zug auf Heimreise war, durfte der Mann gehen

Der 31-Jährige verweigerte jegliche Angaben gegenüber den Beamten. Nachdem die 20-Jährige ihre Heimreise mit dem Zug nach Bochum angetreten hatte, konnte auch der Mann die Bundespolizeiwache verlassen.

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Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. (fb)