Der Ausbau der Bundestraße 224 sollte zumindest für Bottrop kommen. Eine Bürgerinitiative beruft sich auf Gutachten, wonach das Planungsverfahren rechtlich fehlerhaft ist. Das Planfeststellungsverfahren sei einzustellen. In Essen dagegen verbucht die IHK einen Teilerfolg im Kampf für die Autobahn.
Bottrop.
Der Ausbau der Bundesstraße 224 zur Autobahn 52 – zumindest für Bottrop soll er kommen. Das hatte Landesverkehrsminister Michael Groschek bereits im Juli vergangenen Jahres in einem Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Verkehrssituation im Ruhrgebiet dargelegt. Die Teilstücke in Essen und Gladbeck waren nicht Teil dieses Katalogs.
Doch das Gladbecker Bürgerforum und die Bürgerinitiativen aus Bottrop und Gladbeck nehmen nun das Planungsverfahren für das Bottroper Teilstück ins Visier. Das sei nämlich „rechtsfehlerhaft“, behaupten die Aktivisten und berufen sich auf das Rechtsgutachten einer „deutschlandweit renommierten und auf die Beurteilung von großen Genehmigungsverfahren spezialisierten Anwaltskanzlei aus Würzburg“.
„Jeder Euro wäre Verschwendung von Steuermitteln“
Demnach sei die in dem Planungsverfahren vorgenommene Abschnittsbildung von der A 42 bis zur Stadtgrenze Bottrop und Gladbeck nicht zulässig. Außerdem hätten die Unterlagen auch in Gladbeck öffentlich ausgelegt werden müssen. Das Bürgerforum fordert daher, das Planfeststellungsverfahren sofort einzustellen. „Jeder Euro, der ausgegeben wird, wäre Verschwendung von Steuermitteln“, so der Vorsitzende des Bürgerforums, Matthias Raith.
Im Sommer 2013 hatte NRW-Verkehrsminister Groschek einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, in dem der Ausbau des Bottroper Teilstücks vorgesehen war. Gleichzeitig steckte in dem Paket ein Bündel weiterer Maßnahmen für das Revier, darunter auch der zweigleisige Ausbau der Bahnstrecke zwischen Bottrop Hauptbahnhof und dem Haltepunkt Dellwig-Ost. Neue „Park + Ride-“ sowie „Bike + Ride-Stationen“ entlang der S 9 sollen den Nahverkehr zusätzlich attraktiver machen. Bei der Vorstellung warnte Groschek jedoch, dass es sich um einen Kompromiss handele, bei dem sich nun nicht jeder „die Rosinen rauspicken“ könne. „Eine Umsetzung wird nur als Gesamtpaket erfolgen“, stellte der Minister damals fest. Der Bottroper Teil der A 52 sollte für den Bundesverkehrswegeplan gemeldet werden. Das bedeutet, der Bund nimmt die Vorschläge entgegen, bewertet sie und entscheidet anhand des Kosten-Nutzen-Verhältnisses über die Aufnahme in den Plan und erstellt eine Prioritätenliste.
Aus der nach Ansicht der Aktivisten fehlerhaften Planfeststellung ergibt sich nach Raiths Ansicht auch, dass Gladbecker Bürger ungeachtet aller Fristen weiterhin Einwendungen gegen die Pläne vorbringen könnten. Auch hier der Grund: Die nicht erfolgte Offenlegung der Pläne in Gladbeck. „Allein das würde eine Weiterführung des Bottroper Planfeststellungsverfahrens unkalkulierbar machen“, sagt Raith.
Konflikt schwelt weiter
In Essen sorgte dagegen das Bundesverkehrsministerium für eine Überraschung, weil es prüft, das Teilstück der A 52 durch Essen nun doch in den Bundesverkehrswegeplan 2015 aufzunehmen. NRW hatte diesen Streckenabschnitt nicht gemeldet. Nun teilte das Landesministerium mit, dass „das Bundesverkehrsministerium wie angekündigt weitere Vorschläge der Industrie- und Handelskammern (IHK) und anderer Organisationen in die Liste der zu bewertenden Vorhaben aufgenommen hat“.
Damit ist Groscheks Plan, einen Schlussstrich unter die Jahrzehnte währende Diskussion zu ziehen, nicht aufgegangen. Vor allem die IHK hatte sich mit dem Maßnahmenkatalog des Ministers nicht abfinden wollen und nutzte ihr Vorschlagsrecht in Berlin – und erreichte zumindest einen Teilerfolg.