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Bochum: Das Eltern-Verbot bei Martinsumzügen ist absurd und kinderfeindlich – ein Kommentar

Bochum: Das Eltern-Verbot bei Martinsumzügen ist absurd und kinderfeindlich – ein Kommentar

Bochum: Wieder auf dem Rücken der Kinder – Haltung der Stadt zu Martinsumzügen ist völlig irre!
Bochum: Wieder auf dem Rücken der Kinder – Haltung der Stadt zu Martinsumzügen ist völlig irre! Foto: imago/Eibner

Kommentar

Bochum. 

Sind Martinszüge das neue Ischgl? Wer die Regeln der Stadt Bochum zu den Laternenumzügen in städtischen Kitas liest, könnte das meinen. Denn die sind grotesk, realitätsfern und kinderfeindlich!

Zunächst klingt es fast großzügig: In städtischen Kitas in Bochum darf in diesem Jahr wieder St. Martin gefeiert werden. So richtig, mit Mantelteilung und Laterne.

Bochum: Klitzekleine Einschränkungen

Wer sich jetzt schon darauf freut, an der Straße zu stehen und „St. Martin, St. Martin“ aus den Kinderkehlen zu hören, der irrt gewaltig. Besonders eine Regel erzürnt die Eltern.

Kindergärten und -tagesstätten, die ein Martinsfest feiern möchten, dürfen das zwar tun – aber nur auf dem Gelände der Kita selbst. Also in den Innenräumen oder auf dem eigenen Außengelände. Ein Umzug über die Straße ist nicht erlaubt. Doch was die Eltern richtig wütend macht: Auch sie dürfen bei dem Fest nicht dabei sein. Als Grund gibt die Stadt das Corona-Infektionsgeschehen in Bochum an.

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Einige Fakten über die Stadt Bochum:

  • erste urkundliche Erwähnung im Jahr 890
  • mit 365.587 Einwohnern (Stand: Dezember 2019) die sechstgrößte Stadt in NRW
  • besitzt sechs Stadtbezirke
  • Sehenswürdigkeiten unter anderen: Deutsches Bergbau-Museum, Kemnader See, Eisenbahnmuseum
  • Oberbürgermeister ist Thomas Eiskirch (SPD)

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Doch bei Licht betrachtet geht die Stadt weiter als die Corona-Schutzverordnung des Landes: Andere Veranstaltungen dürfen in NRW nämlich ungeregelt stattfinden. Bis zu 2500 Teilnehmern gibt es gar keine Einschränkungen.

Aufmärsche von Neonazis? Kein Problem! Große Querdenker-Demos? Sind erlaubt. Umzüge von 100 Kindern im Kindergarten plus 200 Eltern? In Bochum verboten. Denn die Stadt ist der Ansicht, dass das Risiko wegen des Corona-Infektionsgeschehens wohl zu hoch sei.

Bochum: Messen mit zweierlei Maß

Das entbehrt zwar nicht einer gewissen Logik, schließlich gilt immer noch: Wo sich Menschen treffen, besteht auch das Risiko einer Infektion – doch die Vorschriften zu den Martinsumzügen gehen wie so oft meilenweit an der Realität der Kinder vorbei. Denn Kinder treffen andere Kinder und deren Eltern innerhalb und außerhalb des Kindergartens regelmäßig.

Es ist albern anzunehmen, ein Treffen an der freien Luft würde hier nennenswert zum Infektionsgeschehen beitragen.

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Es zeigt hingegen einmal mehr: Es wird bei Kindern mit zweierlei Maß gemessen. Während Zehntausende ins Fußballstadion dürfen, können Eltern ihre Kinder nicht zum Laternenumzug begleiten, nicht einmal nur in den Außenbereich des Kindergartens. Dabei wäre im Kindergarten wie auch auf der Straße 3G machbar. Die Kinder können getestet werden, die (ungeimpften) Eltern ebenso. Außerdem sind die Laternenstöcke ohnehin so etwas wie natürlich Abstandshalter von ungefähr 50 bis 70 Zentimetern.

Martinszüge wären eine gute Gelegenheit gewesen zu beweisen, dass man wirklich mal an die Kinder denkt. Aber stattdessen gilt: „Durch die Straßen auf und nieder“? In diesem Jahr wohl eher nicht.