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Bochum: Tote nach Gasexplosion – jetzt reden die Bauarbeiter

Bei einer Gasexplosion in Bochum ist Anfang des Jahres ein Haus eingestürzt. Eine Anwohnerin wurde unter den Trümmern begraben. Jetzt beginnt der Prozess.

© Vladimir Wegener / FUNKE Foto Services

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Still und leise ist das Gas ausgeströmt. Umso lauter war dann die Explosion, die ganz Bochum erschütterte. Ein Haus an der Keilstraße fiel unter der Druckwelle einfach in sich zusammen und begrub eine Frau (†61) unter sich. Die 61-Jährige wurde von den Trümmern erschlagen, ihr Sohn (35) sollte wie durch ein Wunder überleben.

Ermittler entdeckten schnell die Ursache für das Unglück: eine Gasleitung, die bei Tiefbauarbeiten einer Essener Firma am Tag des Unglücks beschädigt worden war. Zwei Monate später nahm die Polizei Bochum einen 51-jährigen Mitarbeiter der Tiefbaufirma fest. Jetzt hat der Prozess gegen den Vorarbeiter wegen fahrlässigen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge begonnen. Auch sein Schwiegersohn (30) sitzt mit auf der Anklagebank.

Bochum: Schwere Vorwürfe gegen Bauarbeiter

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Bochum wiegen schwer. Nach Angaben der „WAZ“ trug der Angeklagte als Vorarbeiter die Verantwortung auf der Baustelle. Der 51-Jährige und sein Schwiegersohn hätten mit einem „horizontalen Spülbohrverfahren“ Kabelkanäle für den Glasfaserausbau (Vodafone) verlegt. Der 51-Jährige habe den Bohrer gesteuert und den Sensor am Bohrkopf bedient. Stück für Stück arbeite sich das Gespann durch den Boden und durchtrennte am späten Nachmittag eine Gasleitung.


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Bauarbeiter schlugen Alarm, als sie den Gasgeruch vernahmen. Die Tiefbaufirma unterbrach die Arbeiten. Doch haben die Männer danach ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Die Ermittler werfen dem 51-Jährigen jedenfalls vor, nicht genügend Kontrollen durchgeführt zu haben, um nicht zu spät in den Feierabend zu kommen.

Das sagen die angeklagten Bauarbeiter

„Ich habe nichts gerochen, nichts gehört, dass ich was durchgebohrt habe“, widerspricht der 51-Jährige vor Gericht. Auch sein Schwiegersohn gab laut der Zeitung an, weder ein Zischen noch einen Gasgeruch vernommen zu haben, obwohl er sich auf den Boden gelegt habe. Beide gaben an, keine Gefahr wahrgenommen zu haben.


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Welche Antwort die Angeklagten auf die Frage des Richters gaben, welcher Fehler passiert sei, der zu dem Unglück führte, erfährst du hier bei der „WAZ“. Um die Schuldfrage zu klären, sind bis zum 27. Oktober neun weitere Verhandlungstage geplant.