Vor rund drei Jahren wurde einem Fan von Manchester City der Besuch in der Veltins-Arena beinahe zum Verhängnis. Der damals 32-Jährige hatte die Champions-League-Partie seiner Mannschaft gegen den FC Schalke 04 verfolgen wollen.
Doch die Reise nach Gelsenkirchen wurde für ihn zum Horrortrip. Er wurde von Schalke-Anhängern ins Koma geprügelt. Am Dienstag (17. Mai) fiel vor dem Essener Landgericht nun das Urteil gegen die Übeltäter.
FC Schalke 04: Gäste-Fan überlebte Attacke nur knapp
Der Übergriff ereignete sich am 20. Februar 2019. Manchester City hatte im Hinspiel des Achtelfinals gerade die 3:2-Führung erzielt. Der Manchester-Fan hatte sich zu diesem Zeitpunkt an einem Kiosk im Rundgang der Arena befunden.
Wenig später lag er im Koma. Der Schlag eines S04-Hooligans hatte ihn am Kinn getroffen und zu Boden gestreckt. Dabei wurde er lebensgefährlich verletzt. Auch die Familie des Opfers wurde von den Angreifern attackiert.
+++ Eintracht Frankfurt – Glasgow Rangers: HIER alle Highlights des Spiels +++
FC Schalke 04: Urteil gegen S04-Fans gefallen
Nun stehen die Strafen fest. Das Essener Landgericht verurteilte den Hauptangeklagten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Das Urteil lautet auf gefährliche Körperverletzung.
—————————
Nachrichten zum FC Schalke 04:
————————–
Zwei weitere S04-Fans, die an den Attacken beteiligt waren, wurden zu sechs und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein vierter Angeklagter muss eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro (90 Tagessätze) bezahlen.
+++ FC Schalke 04: Spieler erlebte den großen Moment mit – wechselt ER jetzt zu S04? +++
FC Schalke 04: So geht es dem Prügelopfer heute
Dem Manchester-Fan geht es nach Angaben seines Anwalts inzwischen wieder besser. Als Zeuge hatte der Manchester-City-Fan nicht ausgesagt. Er war zwar von den Richtern geladen worden, aber nicht vor Gericht erschienen.
+++ FC Schalke 04: Ex-Coach vor Bundesliga-Rückkehr! Trainiert ER bald die Konkurrenz +++
Der Hauptangeklagte hatte im Prozess ein Geständnis abgelegt und die Zahlung von insgesamt 35 000 Euro Schmerzensgeld zugesichert. (mh mit dpa)