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Rechtsextreme Asamoah-Plakate sind Volksverhetzung

Rechtsextreme Asamoah-Plakate sind Volksverhetzung

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Foto: AP

Stuttgart. Die von Rechtsextremisten während der Fußball-Weltmeisterschaft aufgehängten Plakate mit einem Porträt des Fußballspielers Gerald Asamoah erfüllen den Tatbestand der Volksverhetzung.

Juristischer Erfolg für den Schalker Fußball-Profi Gerald Asamoah. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied am Mittwoch, dass die von Rechtsextremisten während der Fußball-Weltmeisterschaft aufgehängten Plakate mit einem Porträt des Fußballspielers Gerald Asamoah den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Damit gab das Gericht der Revision der Staatsanwaltschaft statt, die eine Verurteilung wegen Volksverhetzung erreichen wollte.

Landgericht erkannte auf Beleidigung

In erster Instanz hatte das Amtsgericht im baden-württembergischen Horb den Beschuldigten wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hatte er Plakate aufgehängt, von denen er einen Teil bei der zwischenzeitlich verbotenen rechtsextremen Vereinigung «Schutzbund Deutschland» bestellt hatte. Auch das Landgericht Rottweil erkannte auf Beleidigung.

Unter anderem handelte es sich nach Gerichtsangaben um Plakate mit folgendem Inhalt: Die in Rot gehaltene Überschrift lautete: «Nein Gerald, Du bist nicht Deutschland», sodann folgte eine Portrait-Skizze, die deutlich erkennbar den Fußballbundesliga- und Nationalspieler Gerald Asamoah darstellen sollte und die beschrieben war mit «Gerald Asamoah, BRD-Nationalspieler»; darunter stand: «Du bist BRD!».

Mit der Aktion seien alle hier lebenden ausländischen Bürger und Deutschen angesprochen, deren Äußeres aufgrund ihrer Hautfarbe nicht den Vorstellungen einer Ideologie entspreche, die von einer Überlegenheit der weißen Rasse ausgehe, urteilte das Oberlandesgericht. Ihnen werde das Recht abgesprochen, als Mitglied der Gesellschaft an identitätsstiftenden Aktionen des deutschen Volkes mitzuwirken.

Hetzerische Plakatierungsaktion

Mit der Überschrift «Du bist nicht Deutschland» werde unmissverständlich Bezug genommen auf die zur Tatzeit publikumswirksam über die Medien betriebene Werbekampagne «Du bist Deutschland», die auch der Fußballnationalspieler Asamoah unterstützte. Die hetzerische Plakatierungsaktion gerade zu Beginn der Weltmeisterschaft beinhaltete die Gefahr, bei hierfür empfangsbereiten Kreisen die Aggressionsbereitschaft gegenüber der angeblich minderwertigen Bevölkerungsgruppe zu wecken beziehungsweise zu verstärken, befand das Gericht. (AP)