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Als Schalkes Olaf Thon die doppelte Strafe zahlen sollte

Als Schalkes Olaf Thon die doppelte Strafe zahlen sollte

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Bildnummer: 00741753 Datum: 15.01.1995 Copyright: imago/HJS Olaf Thon (Schalke) am Ball; FC Schalke 04, Vdia, quer, dribbeln, Dribbling DFB-Hallen-Pokal 1994/1995, Hallenpokal, Hallenmasters, Hallenfußball, Hallenturnier, Halle, Indoor München Dynamik, Fußball 1. BL Herren Mannschaft Deutschland Einzelbild Aktion Personen Foto: imago

Gelsenkirchen. 

„Der Yves hat es mir nie leicht gemacht. Sein Name war Programm. Er war schon immer sehr eigen“, sagt Olaf Thon über seinen damaligen Mitspieler Yves Eigenrauch. Der ehemalige Schalker Mannschaftskapitän kann mittlerweile darüber lachen, dass er im Winter 1995, anderthalb Jahre nach seiner Rückkehr vom FC Bayern München, in die Schalker Mannschaftskasse einzahlen musste. Bei einem Hallenturnier holte er einen Gegenspieler von den Beinen und sah die Rote Karte. „Die konnte man geben“, sagt er.

Als Kapitän sollte er mehr zahlen

Der Mannschaftsrat hatte vor der Saison einen Strafenkatalog erstellt und für Vergehen dieser Art eine Geldstrafe von 500 DM vorgesehen. Nicht genug Strafe für einen Mann wie Olaf Thon, meinte jedenfalls Yves Eigenrauch. „Yves bestand darauf, dass ich die doppelte Summe zahle, weil ich ja schließlich Mannschaftskapitän war und auch Weltmeister.“

Gestandene Spieler wie Ingo Anderbrügge und Jens Lehmann stimmten Eigenrauch zu. „Alles nette Kerle, aber auch mit denen hatte ich es nicht immer leicht“, sagt Olaf Thon. Nach endlosen Diskussionen und zähen Verhandlungen fanden die Parteien schließlich einen Kompromiss. „Ich glaube, dass ich am Ende 750 DM bezahlt habe“, sagt der heute 51-Jährige und ergänzt: „Vielleicht können sich die Politiker an uns ein Beispiel nehmen. Manchmal funktioniert es, einen Kompromiss zu finden, mit dem alle Seiten gut leben können.“