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Illegales Glücksspiel in NRW boomt – Verbraucherschutz bleibt auf der Strecke
Aktuelle Studie: Illegales Glücksspiel in NRW boomt
Münster, den 30. Januar 2015 – Etwa 10.000 Menschen bewegen sich in Nordrhein-Westfalen permanent im illegalen oder grauen Glücksspielmarkt, so ein Ergebnis der Feldstudie des Arbeitskreises gegen Spielsucht e.V. im Auftrag von WestLotto. Die Zahl der Gäste hat sich damit in den letzten zwei Jahren fast verdoppelt.
In keiner der geprüften Spielstätten wurde in NRW genehmigtes Glücksspiel angeboten
Münster.
Im Rahmen der Studie wurden 880 Spielstätten in NRW und 60 in Berlin und Hamburg besucht. Das Angebot von nicht genehmigten Sportwetten ist in Deutschland unter Strafe gestellt. In keiner der untersuchten Spielstätten war zweifelsfrei legales Sportwettangebot verfügbar. „Beim Bürger herrscht verständlicherweise das Grundverständnis, dass offenkundige Rechtsverstöße abgestellt werden. Geschieht dies nicht, gehen die Menschen von legalen Angeboten aus“, erklärt Andreas Kötter, Geschäftsführer WestLotto. „Als größtem staatlichen Glücksspielanbieter war es WestLotto ein Anliegen, Erkenntnisse über den Markt zu gewinnen, auch um damit im Rahmen der allgemeinen gesellschaftlichen Verbraucherschutzdebatte das Thema Gefahren durch illegales Glücksspiel in die öffentliche Diskussion zu bringen“, so Kötter weiter.
Reaktionen in Kommunen unterschiedlich
In 21 Prozent der untersuchten Spielbetriebe fanden sich weitere illegale Spielangebote. Angeführt wird die Liste dieser Spielmedien von sogenannten Novoline-Geräten. Diese befanden sich in 63 Prozent der besuchten Spielstätten. In elf Prozent der gastronomischen Betriebe fanden sich mehr als die drei vom Gesetzgeber erlaubten Geräte.
Die Kommunen reagierten auf diese Ergebnisse unterschiedlich: Von keiner Reaktion aufgrund fehlenden Personals in den Ordnungsämtern bis hin zu zügigen Nachkontrollen, beispielsweise in der Stadt Marl. Bereits im Jahr 2012 hatte eine Befragung des Arbeitskreises gegen Spielsucht e.V. unter 270 Ordnungsämtern in Nordrhein-Westfalen ergeben, dass bei der Hälfte der Ämter Außenkontrollen nur noch „bei Beanstandung“ durchgeführt werden. Zusammenfassend hält Jürgen Trümper, Geschäftsführer des Arbeitskreises gegen Spielsucht e.V. und Autor der Feldstudie fest: „Die Gefährdungslage für Falschparker, ein Knöllchen an der Windschutzscheibe vorzufinden, scheint ungleich höher als die für Betriebe aufgrund ihrer rechtswidrigen Spielangebote zur Rechenschaft gezogen zu werden. Dies liegt daran, dass in einigen Großstädten ein Außendienstmitarbeiter als Einzelkämpfer einer vierstelligen Anzahl von möglichen Spielstätten gegenübersteht.“
Spielerschutz kaum vorhanden
Durchschnittlich arbeiten 1,1 Personen als Personal pro Betrieb in den untersuchten Spielstätten. Neben den Service-Tätigkeiten und den administrativen Aufgaben liegt hier auch die Verantwortung für die sorgfältige Umsetzung des Spieler- und Jugendschutzes. Lediglich in sieben Prozent der untersuchten Betriebe fanden sich Informationsmaterialien über die Gefahren problematischen Spielverhaltens. „Es ist schlicht unmöglich die kompletten Aufgaben des Caterings und Administration einer Spielstätte zu bewältigen und sich dabei auch noch auf das Thema Spielsuchtprävention zu konzentrieren – so wie es das Gesetz zum Schutz der Spieler vorschreibt. Die Gewinnmaximierungsabsicht der Eigentümer dieser Spielstätten erdrückt die Sensibilisierung der Mitarbeiter für auffälliges Spielverhalten und den Blick für ein Einschreiten und das Gewähren notwendiger Hilfe für betroffene Spieler“, fasst Andreas Kötter, verantwortlich für das Thema Verbraucherschutz im Glücksspiel bei WestLotto, die Beobachtung zusammen.
Illegales Glückspiel ist eine Männerdomäne
Lediglich 1,6 Prozent der Gäste in den besuchten Spielstätten sind weiblich. Regionale Unterschiede waren diesbezüglich nicht erkennbar. Mit 98,4 Prozent männlichen Gästen handelt es sich bei den besuchten Objekten also um Männerdomänen. Lediglich in reinen Spielhallen fand sich mit 12,7 Prozent ein nennenswerter Anteil von weiblichen Gästen.
Migrationshintergrund
86 Prozent der Gäste in illegalen Spielstätten wiesen augenscheinlich einen Migrationshintergrund auf. Die Wettannahmestellen sind somit oftmals sozio-kulturelle Treffpunkte ethnischer Gruppen. Der hohe Anteil von Gästen mit Migrationshintergrund korrespondiert mit dem der Personalstruktur. Mehr als dreiviertel der überwiegend weiblichen Personalkräfte weisen ebenfalls einen Migrationshintergrund auf. „Generell kann aus diesen Erkenntnissen durchaus abgeleitet werden, dass auch die Sprache bei der direkten Ansprache suchtgefährdeter Spieler, also bei der Umsetzung des Spielerschutzes, eine Barriere darstellt“, bewertete Andreas Kötter die erhobenen Zahlen der Studie.
WestLotto plant Zusammenarbeit mit Zentrum für Türkeistudien
Um auf Basis der Ergebnisse der Feldstudie den eigenen Spielerschutz weiter zu entwickeln, hat WestLotto bereits das Gespräch mit dem Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung (ZfTI) der Universität Duisburg-Essen gesucht. Gemeinsam soll im nächsten Schritt besprochen werden wie Aufklärung und Beratung aussehen kann und muss. Kötter geht noch einen Schritt weiter: „Auf Basis der vorliegenden Ergebnissen der Feldstudie können wir uns nun zusammen mit den beteiligten gesellschaftlichen Gruppen und der Politik zielgerichteter auseinandersetzen.“
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