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Änderungen: Was gilt bei geänderten Flusskreuzfahrt-Routen?

Änderungen: Was gilt bei geänderten Flusskreuzfahrt-Routen?

Niedrigwasser: Was gilt bei geänderten Flusskreuzfahrt-Routen?
Die Pegelstände auf dem Rhein haben nach wochenlanger Trockenheit teils historische Tiefststände erreicht - davon ist auch die Flusskreuzfahrt betroffen. Foto: Boris Roessler/dpa/dpa-tmn
Die niedrigen Pegelstände etwa am Rhein sorgen dafür, dass Flusskreuzfahrten teils anders als geplant verlaufen. Die Rechte der Passagiere.

Düsseldorf. 

Die niedrigen Pegelstände von Flüssen wie Rhein und Donau haben auch Auswirkungen auf die Flusskreuzfahrt. So mussten etwa Routen angepasst werden, wie mehrere Anbieter gegenüber dem Fachportal «Reisevor9» angaben. Nicko Cruises musste dem Bericht zufolge auch in Einzelfällen Reisen absagen.

Wird die Reise abgesagt, gibt es das Geld zurück. Und was ist bei geänderten Routen? Dann könnten Betroffene womöglich zumindest einen Teil des Geldes zurückbekommen.

Minderung des Reisepreises möglich

Routenänderungen, das Nicht-Anlaufen bestimmter Städte oder der Ausfall von Landgängen könnten im Einzelfall einen Reisemangel darstellen und zur Minderung des Reisepreises berechtigen, sagt der Jurist und Reiserechts-Experte Jan Philipp Stupnanek von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Schadenersatz können betroffene Passagiere nicht verlangen, da die Anbieter nichts für das Niedrigwasser können. Im Reiserecht spricht man von unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen. Stupnanek: «Ein wetterbedingter niedriger Pegelstand kann ein solcher Umstand sein.» (dpa)