Mopeds oder Autos: Thailand ändert Führerschein-Vorschriften
Ausflüge mit Motorrollern und Motorrädern sind in Thailand sehr beliebt. Und mancher nimmt sich vielleicht gleich einen Mietwagen.
Berlin/München.
Wer sich im Thailand-Urlaub einen Mietwagen nimmt oder einen Roller ausleiht, sollte aufpassen: Das beliebte Reiseland in Südostasien führt zum 1. Mai 2021 neue Regeln für das Führen von Kraftfahrzeugen ein.
Benötigt wird dann entweder der Internationale Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968. Er ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Oder man braucht eine thailändische Fahrerlaubnis. Darüber informiert das Auswärtige Amt , das wegen Einreisebeschränkungen derzeit noch von touristischen Reisen nach Thailand abrät.
Antrag in Thailand möglich
Nicht mehr ausreichend ist demnach ein internationaler Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Für Aufenthalte länger als drei Monaten ist generell eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann den Angaben zufolge in Thailand beantragt werden.
Weitere Informationen zum internationalen Führerschein hat zum Beispiel der ADAC. Demnach gibt es das Dokument in zwei Ausführungen: nach dem Muster des Straßenverkehrsabkommens von 1968 und nach dem Muster des Abkommens von 1926. Das erste Muster (1968) mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren sei das gängigere. Der andere Internationale Führerschein (1926) gilt ein Jahr.
Der Internationale Führerschein ist laut ADAC kein eigenständiger Führerschein, sondern ein Zusatzdokument zum nationalen Führerschein – und nur in Verbindung mit diesem gültig. Es handelt sich um eine Art Übersetzung des nationalen Führerscheins, der etwa im Kontakt mit Mietwagenverleihern und der Polizei helfen soll. (dpa)