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So vermeiden Sie Stornogebühren beim Reiserücktritt

So vermeiden Sie Stornogebühren beim Reiserücktritt

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Abheben in den Urlaub: Wer seine Reise nicht antreten kann, bleibt meist auf hohen Stornogebühren sitzen. Foto: Julian Stratenschulte
Bis zu zwölf Prozent aller Reisen werden storniert. Bei Pauschalreisen ist das oft eine teure Angelegenheit. Das müssen Reisende beachten.

Berlin. 

Die Deutschen verreisen gerne – und sie haben es gerne bequem: Mehr als 45 Millionen Reisen wurden laut Deutschem Reiseverband (DRV) im Jahr 2015 bei Veranstaltern gebucht. Doch längst nicht jeder tritt sie an: Krankheit, Terminprobleme, Terrorgefahr – die Liste der Gründe ist lang.

Schätzungen zufolge werden Jahr für Jahr bis zu zwölf Prozent der Reisen storniert. Für die Verbraucher ist das oft ein teures Vergnügen.

Umstrittene Stornogebühren

Einmal gebucht, lassen sich Pauschalreisen nur selten kostenlos stornieren, nämlich bei höherer Gewalt. In solchen Fällen muss beispielsweise eine Naturkatastrophe die Reise erheblich beeinträchtigen. Auch Terror oder Krieg zählen dazu. Allerdings: Nichts davon dürfe zum Zeitpunkt der Buchung absehbar gewesen sein, heißt es beim Verbraucherportal Finanztip.

Bei allen anderen Gründen – Krankheit, Trennung, Todesfall in der Familie – werden Gebühren fällig. Die meisten Reiseveranstalter regeln die Stornogebühren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allerdings seien die nicht immer gültig, sagt Reiserechtsanwältin Grit Andersch. Denn: Deren genaue Höhe sei nicht gesetzlich geregelt, sondern werde nach einem recht komplexen System berechnet, sagt Andersch. Dem Veranstalter stehen die tatsächlich entstandenen Kosten zu. Was er aber spart – beispielsweise das Essen -, muss er dem Kunden erstatten. Den vollen Reisepreis darf er nicht behalten.

In der Regel orientieren sich die Stornogebühren an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Demnach werden normalerweise bis 30 Tage vor Reisebeginn rund 30 Prozent des Reisepreises fällig, danach erhöhen sich die Gebühren stufenweise auf 70 bis 80, manchmal sogar auf 90 Prozent.

Zurücktreten – aber wie?

Grundsätzlich ist es wichtig, dass der Rücktritt nachweisbar ist, sagt Eva Klaar von der Verbraucherzentrale Berlin. „Natürlich kann man vorab telefonisch oder per E-Mail zurücktreten, aber man sollte immer ein Einschreiben hinterherschicken.“ Darin sollte man seine Forderungen klar formulieren und eine Frist setzen. Wichtig sei außerdem, so früh wie möglich zurückzutreten. Je später die Stornierung, desto höher die Kosten.

Überschreiben statt stornieren?

Prinzipiell kann man seine Reise gegen eine geringe Gebühr auf andere Personen überschreiben. Das ist gesetzlich geregelt. Allerdings sollte man sich vorher beim Veranstalter erkundigen, ob noch weitere Kosten anfallen, rät Rechtsanwältin Andersch. „Manche Fluggesellschaften berechnen in solchen Fällen den ganzen Flug neu – und das kann ganz schön teuer werden.“

Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Reiserücktrittversicherungen springen unter Umständen im Stornierungsfall ein und übernehmen die Gebühren. Allerdings lohnen sie sich nicht für jeden, sagt Verbraucherschützerin Klaar: „Reiserücktrittsversicherungen eignen sich für Familien mit kleinen Kindern, ältere Menschen und lange im Voraus gebuchte Reisen.“ Auch bei sehr teuren Reisen können sie sinnvoll sein.

Grundsätzlich sollte man sich mit dem Kleingedruckten befassen, denn nicht alles ist abgedeckt. Normalerweise greift die Versicherung bei einem Todesfall in der Familie oder dem unerwarteten Verlust des Arbeitsplatzes. Bei Krankheiten wird es schon schwieriger: Die dürfen bei Buchung der Reise nicht bestanden haben und nicht vorhersehbar gewesen sein, sagt Klaar.

Stornokosten vermeiden

„Stellen Sie sicher, dass Sie wirklich fahren können und buchen Sie nicht allzu lange im Voraus“, sagt Rechtsanwältin Andersch. „Und informieren Sie sich vor der Buchung über Veranstalter, Hotel und Angebot.“ Denn gebucht ist gebucht. „Es gibt kein Widerrufsrecht, auch nicht bei Internetbuchungen. Das ist vielen nicht klar“, so Andersch. (dpa)