Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können nun eine Tourismusabgabe von bestimmten Unternehmen erheben. Sie müssen allerdings nachweisen, dass sie erhöhte Ausgaben für den Tourismus haben. Im Gegenzug sollen diese Orte mit dem Prädikat „anerkannter Tourismusort“ versehen werden.
Kiel.
Der schleswig-holsteinische Landtag hat die Einführung einer Tourismusabgabe beschlossen. Diese können alle Städte und Gemeinden erheben, die nachweislich erhöhte Ausgaben für den Tourismus haben. Die bislang gültige Fremdenverkehrsabgabe durften zuvor nur die 185 anerkannten Kur- und Erholungsorte erheben, teilt die Pressestelle des Landtages mit. Städte wie Kiel, Lübeck oder Flensburg waren davon ausgeschlossen, obwohl sie hohe Besucherzahlen und entsprechende Ausgaben für diesen Sektor haben. Hilfsweise führten einige Städte daher eine Bettensteuer ein.
Künftig sollen die mit dem Prädikat „anerkannter Tourismusort“ versehenen Kommunen die Abgabe von touristischen Unternehmen, die von der öffentlichen Infrastruktur profitieren, erheben können. Dazu gehören unter anderem Hoteliers, Gast- und Pensionswirte, aber auch Tankstellen und der Einzelhandel. Die bisherige Fremdenverkehrsabgabe soll abgeschafft und die Erhebung einer Bettensteuer in solchen Fällen verboten werden, in denen eine Gemeinde eine Tourismus- oder Kurabgabe verlangt. Damit erhofft sich die Landesregierung eine verbesserte Erhebungs- und Verteilungsgerechtigkeit: Wer profitiert, muss zahlen – dafür ist die Abgabe jedoch zweckgebunden, und kann nicht, wie die Bettensteuer, für andere Ausgaben verwendet werden.
Ob sich die Änderung für Touristen preislich bemerkbar machen wird, ist noch nicht abzusehen. Das hängt laut Experten auch davon ab, ob und wie die Kommunen die neue Abgabe erhoben wird. Denn sie können die Bettensteuer auch beibehalten – müssen dann jedoch auf eine Tourismus- oder Kurabgabe verzichten. (dpa)