Veröffentlicht inReise

Richtlinien für den Transport von Gasflaschen

Richtlinien für den Transport von Gasflaschen

Wohnmobil.jpg
Ob auf dem Weg zum Schrebergarten oder im Wohnwagen: Gasflaschen müssen immer mit erhöhter Sorgfalt transportiert und gesichert werden.

Stuttgart. 

Es ist eine Horrorvision aus einem Actionfilm, doch die Gefahr ist real: Schon ein kleiner Funken kann bei einer undichten Gasflasche eine Explosion oder eine Verpuffung auslösen. Beim Transport im Fahrzeug gilt daher erhöhte Vorsicht, warnt die Prüforganisation Dekra. Auch auf kurzen Strecken muss das Ventil gut verschlossen sein und die Schutzkappe fest aufsitzen. Das schreibt das Straßenverkehrsrecht vor, denn ungeschützt könnte das Ventil beschädigt werden oder gar abbrechen. „Wer im Auto eine Gasflasche ohne Schutzkappe transportiert, dem droht ein Bußgeld von bis zu mehreren hundert Euro“, sagt Markus Schäpe, Rechtsexperte beim ADAC.

Damit sie bei einer starken Bremsung oder bei einem Ausweichmanöver nicht umfällt, muss die Gasflasche im Auto zudem gut verzurrt werden, so die Dekra. Hierfür eignen sich Spanngurte, die es im Pkw-Zubehörhandel gibt. Wird bei der Fahrt auf die Sicherung verzichtet, droht auch hier ein Bußgeld. Bei Hitze besonders wichtig: Im Auto dürfen Gasflaschen nicht über längere Zeit gelagert werden.

Sonderregelungen für Wohnmobile

Damit sich gar nicht erst ein zündfähiges Gemisch bilden kann, ist immer auf eine ausreichende Belüftung zu achten. Die Dekra rät, die Lüftung einzuschalten und die Fenster zu öffnen. Ein Hinweis der auch für das Wohnmobil oder den Wohnwagen auf dem Campingplatz gilt.

Was den Transport im Wohnmobil betrifft, gibt es Sonderregelungen. So ist es laut dem ADAC nicht grundsätzlich verboten, die Gasheizung oder einen Gaskühlschrank während der Fahrt zu nutzen. Die Gasflaschen dürfen also während der Fahrt angeschlossen und geöffnet bleiben, wenn die Anlagen fachgerecht nach entsprechenden Normen eingebaut wurden. Welche technischen Voraussetzungen hier maßgeblich sind, hängt vom Datum der Typgenehmigung des Wohnmobils ab. (dpa)