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Österreich lockert zum 1. Juli die Corona-Maßnahmen

Österreich lockert zum 1. Juli die Corona-Maßnahmen

Österreich verzichtet auf eine FFP2-Masken-Pflicht im Handel, in Bussen und Bahnen sowie in den Museen. Künftig soll hier das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausreichen.
Österreich verzichtet auf eine FFP2-Masken-Pflicht im Handel, in Bussen und Bahnen sowie in den Museen. Künftig soll hier das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausreichen. Foto: dpa
Auch in Österreich hat sich die Corona-Lage weiter entspannt. In Gastronomie und Handel soll es daher einige Lockerungen geben.

Wien. 

In Österreich fallen zum 1. Juli weitere Corona-Beschränkungen. So wird die wegen der Corona-Krise eingeführte Sperrstunde aufgehoben. Damit sei auch die Nachtgastronomie bei zunächst etwas reduzierter Kapazität wieder möglich, sagte Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in Wien. „Es kann getanzt, geheiratet, gefeiert werden“. Die Infektionslage sei deutlich besser als allgemein erwartet, so der Regierungschef mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz von 15.

„Wir können weitere große Schritte in Richtung Normalität machen“, sagte Kurz. In der Gastronomie entfalle die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske nun auch für die Mitarbeiter, erklärte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Das Lächeln einer Servicekraft sei wieder sichtbarer Ausdruck der Gastfreundschaft.

Weitere Erleichterungen ab 22. Juli

Kunst, Kultur und Sport seien – wie bereits vor einiger Zeit angekündigt – ab 1. Juli wieder in ihrer ganzen Breite zu erleben, sagte Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne). Alle Veranstaltungen seien dann ohne Obergrenzen für das Publikum möglich. Dann würden auch wieder Events mit Stehplätzen erlaubt. Statt einer FFP2-Masken-Pflicht werde im Handel, in Bussen und Bahnen sowie in den Museen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausreichen.

Weiterhin gilt für den Besuch der Gastronomie oder von Veranstaltungen die sogenannte 3-G-Regel. Das heißt, der Gast muss getestet, genesen oder geimpft sein. Ab 1. Juli müssen sich allerdings nur noch alle testen lassen, die mindestens zwölf Jahre alt sind. Am 22. Juli sollen weitere Erleichterungen in Kraft treten. (dpa)