Wer einen internationalen Führerschein für den nächsten Urlaub im Ausland braucht, sollte rechtzeitig einen EU-Führerschein in Kartenform beantragen.
Bad Windsheim.
Der internationale Führerschein gilt nur zusammen mit dem EU-Führerschein in Kartenform. Darauf weist der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) hin. Wer noch keinen Führerschein im Kartenformat hat, muss seinen „Lappen“ deswegen zum Beantragen eines internationalen Führerscheins umtauschen. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit auf in der Regel vier bis sechs Wochen. Autofahrer, die einen internationalen Führerschein für den Urlaub im Ausland brauchen, sollten das deshalb rechtzeitig angehen.
Diejenigen, die schon einen haben, werfen besser einen Blick darauf: Er gilt jeweils nur für drei Jahre. Beantragen lässt er sich bei den Straßenverkehrsämtern und den örtlichen Führerscheinstellen. Mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass, der EU-Kartenführerschein sowie ein biometrisches Passbild. Die Kosten liegen üblicherweise zwischen 15 und 20 Euro.
In einigen Ländern ist internationaler Führerschein Pflicht
In einigen Ländern außerhalb der EU ist ein internationaler Führerschein Pflicht, das gilt zum Beispiel für Australien und einige Bundesstaaten der USA. Der ARCD rät aber auch für andere Länder, ihn dabeizuhaben, etwa in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Das empfiehlt sich schon, um problemlos an einen Mietwagen zu kommen.
Autofahrer mit einem alten deutschen Führerschein können nach Einschätzung des Automobilclubs auch im europäischen Ausland Probleme bekommen: Wer noch ein rosafarbenes oder das noch ältere graue Dokument besitzt, riskiert sogar ein Bußgeld. Die alten Führerscheine sind EU-weit offiziell weiterhin gültig. Aber nicht alle Verkehrspolizisten Europas kennen sie noch. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich deshalb das neue europäische Dokument im Scheckkartenformat ausstellen lassen. (dpa)