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In Frankreich ist vielerorts eine Umweltvignette nötig

In Frankreich ist vielerorts eine Umweltvignette nötig

Autoreise nach Frankreich: Vielerorts Umweltvignette nötig
Online bestellbar: Die Umweltplakette, die vielerorts in Frankreich auch unabhängig von Feinstaubalarm nötig ist, um in die jeweiligen Bereiche einzufahren. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn
Wer mit dem Auto nach Frankreich fahren will, braucht für bestimmte Orte eine Umweltplakette. Die Vignette lässt sich online bestellen.

Kehl. 

Ursprünglich vielerorts nur bei Feinstaubalarm vorgesehen, ist die Umweltplakette Crit’Air-Vignette in vielen Orten Frankreichs nun unabhängig davon ganzjährig nötig. Sie gilt für Kraftfahrzeuge wie Autos und Motorräder und betrifft auch ausländische Autofahrer. Eine deutsche Feinstaubplakette etwa reicht nicht aus, so das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ).

Deutsche Feinstaubplakette reicht nicht aus

Betroffen sind demnach 13 Metropolen und Städte mit festen Umweltzonen. Das sind laut EVZ:

  • Großraum Paris
  • Metropole Grenoble
  • Metropole Lyon
  • Eurometropole Straßburg
  • Montpellier-Méditerranée
  • Toulouse
  • Toulon-Provence-Méditerranée
  • Rouen-Normandie
  • Nice Côte d’Azur
  • Saint-Etienne
  • Reims
  • S’Metropole Aix-Marseille (ab September)

Wer ohne Vignette fährt, muss in der Regel mit einem Bußgeld ab 68 Euro rechnen. In Straßburg indes werden Verstöße erst ab Januar 2023 bestraft, bei Feinstaubalarm allerdings weiterhin sofort.

Vignette über das französische Umweltministerium bestellen

Die Vignette lässt sich für 4,51 Euro inklusive Versand nach Deutschland am einfachsten über die Internetseite des französischen Umweltministeriums bestellen. Das geht auch auf Deutsch. Man sollte zeitig vor dem Urlaub ordern, denn die Lieferzeit kann bis zu 14 Tage betragen.

Wer zu Beginn der Reise die Vignette noch nicht hat, kann auch die Bestellbestätigung vorzeigen oder diese an der Scheibe auslegen.

Nicht alle Fahrzeuge bekommen Plakette

Aber: Nicht alle Fahrzeuge bekommen noch eine Plakette. Ausgeschlossen sind unter anderem Motorräder ohne Euro-Norm und Erstzulassung vor dem 1. Juni 2000 sowie Pkw, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen mit Euro 1 beziehungsweise ohne Euro-Norm und Erstzulassung vor dem 1. Januar 1997 (Pkw) beziehungsweise 1. Oktober 1997 (leichte Nutzfahrzeuge). (dpa)