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Bei Beherbergungsverbot gibt es Geld zurück

Bei Beherbergungsverbot gibt es Geld zurück

Für Urlauber, die aus einem Gebiet mit mehr als Mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner kommen, soll in den Bundesländern künftig ein Beherbungsverbot gelten.
Für Urlauber, die aus einem Gebiet mit mehr als Mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner kommen, soll in den Bundesländern künftig ein Beherbungsverbot gelten. Foto: dpa
Reisende aus Risikogebieten in Deutschland dürfen nicht mehr über Nacht bleiben: Dieses bundesweite Beherbergungsverbot wirft Fragen auf. Urlauber mit bestehenden Buchungen können finanziell aufatmen.

Hannover. 

Urlauber bekommen ihr Geld vom Hotel zurück, wenn sie aus einem Gebiet mit hohen Corona-Infektionszahlen kommen und wegen des bundesweiten Beherbergungsverbots jetzt Inlandsreisen absagen müssen.

Eine Beherbergung sei aufgrund der Neuregelung nun nicht mehr möglich, sagte der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover dem dpa-Themendienst. Daher gebe es bereits angezahltes Geld in diesem Fall zurück, und es fielen auch keine Stornogebühren an.

Rückzahlung auch von privaten Vermietern

Dies gelte nicht nur für gebuchte Hotelübernachtungen, sondern auch bei Urlauben in Ferienwohnungen und Ferienhäusern, sagte Degott. Es ist also egal, ob Urlauber im Haus einer großen Hotelkette oder bei einem kleinen, privaten Vermieter von Ferienwohnungen gebucht haben.

Anders sähe es aus, wenn eine Anreise und Unterbringung weiterhin möglich wären, weil es nur eine Quarantänevorschrift am Reiseziel gibt, aber kein Beherbergungsverbot. In einem solchen Fall müsste der Gast zahlen, sofern keine kostenlose Stornierung mehr möglich ist.

Unterschiedliche Meinungen unter den Bundesländern

Die deutschen Bundesländer haben nun ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen beschlossen.

Fünf Länder gaben zu dem Beschluss aber abweichende Erklärungen ab. Thüringen machte deutlich, dass es ein Beherbergungsverbot nicht mittragen wolle, Berlin will zumindest nicht sofort einsteigen. Niedersachsen und Bremen wollen prüfen. Mecklenburg-Vorpommern will bei noch strengeren Quarantäneregeln bleiben. „Elf Länder sind jetzt schon dabei, einige Länder haben auch noch Abstimmungsbedarf innerhalb der Landesregierung, so dass ich schon die Hoffnung habe, dass weitere Länder dazukommen“, sagte Günther. Mit der nun getroffenen Regelung sei die Lage schon deutlich übersichtlicher.

Zu den Unterstützern des Beschlusses zählt Bayern, hier gilt bereits ab diesem Donnerstag ein Beherbergungsverbot für Reisende aus vier Berliner Bezirken, aus Bremen sowie aus den Städten Hamm und Remscheid in Nordrhein-Westfalen. Wer aus einem der innerdeutschen Corona-Hotspots einreist und einen negativen Corona-Test vorweisen kann, sei aber weiter willkommen, hieß es aus München.

Schleswig-Holstein lockert Auflagen

Schleswig-Holstein wird seine strengen Quarantäne-Auflagen für Einreisende aus inländischen Corona-Risikogebieten lockern. Das kündigte die Landesregierung nun nach der Schaltkonferenz an. Die Quarantänepflicht fällt weg. Ab Freitag reicht es, bei Ankunft in einem Hotel oder einer Ferienwohnung einen maximal 48 Stunden alten negativen Coronatest vorzulegen – beispielsweise um den Herbsturlaub an Nord- oder Ostsee zu verbringen. Ausgenommen davon sind Familienbesuche oder Pendelverkehre zu beruflichen Zwecken. Auch bei Reisen in innerdeutsche Corona-Risikogebiete ist nach der Rückkehr kein Corona-Test erforderlich. (dpa)