Veröffentlicht inReise

Allein auf großer Fahrt – Wenn Kinder ohne Eltern reisen

Allein auf großer Fahrt – Wenn Kinder ohne Eltern reisen

50730135.jpg
Allein auf großer Fahrt, Lufthansa, Betreuung
Viele Jugendliche verbringen den Urlaub lieber mit ihren Freunden als mit den Eltern. Laut einer Forsa-Umfrage haben ein Drittel der befragten Eltern ihre Kinder bereits mit 14 Jahren alleine verreisen lassen. Allerdings sollten hierbei gewisse Spielregeln beachtet werden.

Essen. 

Es kommt die Zeit, da finden Jugendliche den selbst organisierten Südfrankreich-Trip mit Freunden oder den organisierten Partyurlaub auf Mallorca attraktiver als die Reise mit den Eltern. Eine im vergangenen Jahr durchgeführte Grundlagenstudie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zeigt, welch bedeutender Wirtschaftsfaktor im deutschen Tourismus Kinder- und Jugendreisen heute sind: Insgesamt erwirtschafteten sie im Jahr 2013 ein Bruttoumsatzvolumen von 28,2 Milliarden Euro.

Ob eigenständig geplant oder mit einer organisierten Jugendreise – in Deutschland zeigen sich Eltern offenbar großzügig, wenn ihre Teenager ohne elterliche Aufsicht in den Urlaub wollen. Laut einer Forsa-Umfrage würden oder haben ein Drittel der befragten Eltern ihre Kinder bereits mit 14 Jahren alleine verreisen lassen. Allerdings ist es empfehlenswert, dabei gewisse Spielregeln zu berücksichtigen.

Einverständnis im Gepäck

Reisen Minderjährige allein ins Ausland, sollten sie neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten im Gepäck haben. Minderjährige, die ohne eine solche Vollmacht unterwegs sind, können an der Grenze zurückgewiesen werden. Von Fällen aus Bosnien-Herzegowina, Griechenland, Kroatien, Slowenien und Großbritannien ist zu hören.

Neben der schriftlichen Erlaubnis der Eltern sollten in der Vollmacht das Ziel der Reise, die Reisedauer sowie die Personalien und eine Telefonnummer der Eltern vermerkt sein. Das Auswärtige Amt rät, die Vollmacht zusätzlich amtlich beglaubigen zu lassen; das geht etwa bei einem Notar oder im Rathaus. Gegebenenfalls sollte man das Papier in die Landessprache des Reiseziels übersetzen lassen. Die elterliche Reisegenehmigung sollte auch dann mitgeführt werden, wenn eine andere volljährige Person mitreist, die nicht das Sorgerecht hat. Experten raten sogar, zusätzlich zur Vollmacht noch eine Kopie der Geburtsurkunde mitzuführen.

Zertifizierung für Reiseveranstalter

Bei organisierten Gruppenreisen wie Ferienfahrten, Zeltlagern, Klassenreisen, Sprachreisen oder Workcamps ist die rechtliche Situation anders, als wenn junge Leute auf eigene Faust losziehen. „Hier gibt es klare vertragliche Vereinbarungen, wo die Personensorge- und Aufsichtspflicht von den Eltern oder anderen Sorgeberechtigten auf den Träger der Maßnahme für die Dauer der Gruppenreise übertragen wird“, erläutert Dennis Peinze vom Bundesforum Kinder- und Jugendreisen.

Anbieter haben bereits Urlaubsofferten für Elf- bis 13-Jährige im Programm, Ruf-Reisen aus Bielefeld beispielsweise mit Resorts auf Föhr oder bei Rom. Ab 16 Jahren bietet das auf Jugendliche spezialisierte Unternehmen auch Fernreisen an, etwa nach China oder in die USA. Eltern und Jugendliche können sich bei der Auswahl an einem Gütesiegel orientieren: Das Bundesforum Kinder- und Jugendreisen hat eine Zertifizierung für Veranstalter entwickelt, mit der beispielsweise Dauer und Inhalte der Betreuerausbildung, die Einhaltung reiserechtlicher Vorgaben und die Seriosität des Unternehmens überprüft werden. Die Unternehmen sind im Netz unter www.sichergut.net aufgelistet.

Lassen sie ihr Kind in punkto Urlaub von der Leine, sind die Erziehungsberechtigten in der Regel nicht argwöhnisch. Vier Fünftel der in der Forsa-Umfrage befragten Eltern vertrauen ihren Kindern „voll und ganz“, machen sich aber dennoch Sorgen, dass alles gut geht. Deswegen sprechen fast 90 Prozent klare Verhaltensregeln mit ihren Sprösslingen ab und schließen eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab.

Airlines nehmen Kinder in Empfang

Eine besondere Situation kann eintreten, wenn die Urlaubsreise mit einem Flug verbunden ist. Die Altersgrenze, ab der ein Kind unbegleitet fliegen darf, variiert je nach Fluggesellschaft. Bei der Lufthansa müssen Kinder ab zwölf Jahren nicht mehr als unbegleitetes Kind angemeldet werden und dürfen ohne Begleitung von Erziehungsberechtigen fliegen. Auf deren Wunsch kann aber bis maximal 17 Jahre der Lufthansa-Betreuungsdienst eingeschaltet werden.

Eine Lufthansa-Sprecherin erläutert: „Am Flughafen nimmt ein Mitarbeiter an einem der Lufthansa Service-Schalter das zu betreuende Kind in Empfang. Dieser begleitet den Schützling vom Check-in-Schalter bis an Bord des Flugzeugs. Am Zielflughafen nimmt ein Mitarbeiter das Kind wieder direkt an der Flugzeugtür in Empfang und sorgt dafür, dass es in die richtigen Hände des Abholers gelangt.“ Für alle innerdeutschen Flüge und Direktverbindungen in Europa beträgt die Betreuungsgebühr 40 Euro pro Strecke.

Zwar gibt es grundsätzlich keine gesetzliche Regelung, die Jugendlichen unter 18 Jahren eine Urlaubsreise ohne Erziehungsberechtigte verbieten würde. Aber wichtig zu wissen ist, dass Minderjährige laut dem BGB nur beschränkt geschäftsfähig sind. Damit dürfen sie nur Verträge abschließen, die sie mit dem Taschengeld bezahlen könnten. Liegt der Preis für eine geplante Reise also höher, müssen die Eltern für die Kids buchen.