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Wuppertal: Kinder als Lockvogel benutzt! Bewaffneter Überfall auf Tankstelle

Jugendliche haben am Mittwoch (22. März) eine Tankstelle in Wuppertal überfallen. Sie waren bewaffnet und schickten auch noch Kinder vor.

Polizeiwagen
© IMAGO / U. J. Alexander

Gewahrsam? Festnahme? Was diese Polizei-Begriffe wirklich bedeuten

Überfall in Wuppertal! Am Mittwochabend, den 22. März, haben zwei Personen nach Geschäftsschluss eine Tankstelle ausgeraubt. Nach ersten Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft sollen die Täter zwei Kinder vorgeschickt haben.

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Für die hatte die Mitarbeiterin die Tür geöffnet. Doch dann drängten sich die älteren Jugendlichen durch und bedrohten sie mit einer Waffe. Die Polizei Wuppertal hat die Täter vorläufig festgenommen.

Wuppertal: Kinder helfen Jugendlichen beim Raubüberfall

Zwei Kinder im Alter von zwölf und 13 Jahren sollen die Tankstelle zunächst ausgekundschaftet haben, erklärt die Polizei. Gegen 22.50 Uhr stellte sich eines der Kinder vor die verschlossene Tür und machte eine noch anwesende Mitarbeiterin auf sich aufmerksam. Die 55-Jährige machte auf und wurde von zwei Jugendlichen (14, 18) überrascht, die sich vor dem Kind durch die Tür drängten.

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Sie richteten eine Schusswaffe auf die Frau – und offenbar auch vortäuschend auf das Kind – und forderten sie auf, sofort Bargeld und Zigaretten herauszurücken. Danach flüchteten sie mit ihrer Beute, das Kind lief ebenfalls davon.

Täter wieder auf freiem Fuß

Die Einsatzkräfte fahndeten sofort nach den Tätern, unter anderem auch mit einem Hubschrauber. Unweit des Tatorts entdeckten sie die Kinder (12,13) in einem Gebüsch. Beide waren der Polizei bereits aus früheren Vergehen bekannt. Wenig später konnten sie auch die älteren Jugendlichen im Stadtteil Wichlinghausen festnehmen. Danach ging es für alle auf die Polizeiwache.


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Weil die Jüngeren allerdings aufgrund ihres Alters nicht strafmündig waren, musste die Beamten beide später ihren Eltern übergeben. Sie informierten jedoch das Jugendamt über den Vorfall. Aber auch die anderen Tatverdächtigen sind wieder auf freiem Fuß, mangels Haftgründen. Sollten sie dennoch verurteilt werden, müsste zumindest der Ältere von beiden bei Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren rechnen.