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Tanzsteuer? Gibt es wirklich

Tanzsteuer? Gibt es wirklich

An Rhein und Ruhr. 

Tanzen ist, wie vieschiedene andere Vergnügen auch, steuerpflichtig. Freilich nicht überall: 13 Städte mit mehr als 60 000 Einwohnern in Nordrhein-Westfalen verlangen keine Tanzsteuer, wie jetzt ein Vergleich des Bundes der Steuerzahler (BdSt) ergab. Neuss zum Beispiel kommt ohne aus, ebenso Mönchengladbach und selbst das klamme Wuppertal. Der BdSt hält die Steuer, deren Ursprung ins 19. Jahrhundert zurückreicht für historisch überholt. „Sie bringt den Kommunen keinen Ertrag und sollte abgeschafft werden“, meint BdSt-Landesvize Eberhard Kanski.

Abrechnung auf zwei Arten

Abgerechnet wird die Steuer auf gewerbliche Tanzveranstaltungen auf zwei Arten. Entweder wird eine Pauschale pro 10 qm Veranstaltungsfläche und Veranstaltungen fällig. Hier liegen Aachen und Dortmund mit drei Euro je 10 qm bei den Großstädten an der Spitze; während zum Beispiel Düsseldorf, Oberhausen, Leverkusen und Herne mit einem Euro auskommen. Die andere Möglichkeit ist, dass die Steuer prozentual auf die verkauften Karten verrechnet wird („Kartensteuer“). Dabei ist Hagen mit 15% am günstigsten, Gelsenkirchen und Düren haben mit 30% den höchsten Steuersatz.

Ein Blick in einige weitere Städte an Rhein und Ruhr: Dinslaken nimmt einen Euro je 10 qm oder 22% als Kartensteuer, Duisburg zwei Euro oder 20%, Essen 1,50 Euro oder 20%, Moers 1,60 Euro oder 22%, Mülheim zwei Euro oder 20%, Wesel ein Euro oder 20%.