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Streik bei der Deutschen Bahn in NRW: Du willst dein Geld zurückbekommen? Dann musst du DAS unbedingt wissen

Streik bei der Deutschen Bahn in NRW: Du willst dein Geld zurückbekommen? Dann musst du DAS unbedingt wissen

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Streik Deutsche Bahn in NRW: Am Mittwoch und Donnerstag fallen viele Züge aus. (Symbolbild) Foto: IMAGO / Marc Schüler

Wer derzeit in NRW mit der Deutschen Bahn fahren möchte, muss wegen des bundesweiten Streiks starke Nerven und viel Zeit mitbringen.

Bis in die Nacht von Donnerstag auf Freitag stehen viele Züge in NRW still. Grund ist ein Streik der Lokführer. Doch was, wenn du schon ein Ticket gebucht hast? Wir zeigen dir, was du für eine Rückerstattung beachten musst.

Streik bei der Deutschen Bahn in NRW: Du willst dein Geld zurückbekommen?

Derzeit fahren nur etwa ein Viertel der Züge der Deutschen Bahn. Viele Verbindungen fahren gar nicht oder nur eingeschränkt (Ob deine Linie in NRW von den Streiks betroffen ist, kannst du hier sehen>>>). Da erst am Dienstag klar wurde, dass es diesen Streik geben wird, haben dennoch viele Kunden der Deutschen Bahn bereits Tickets gekauft.

Doch bekommen Kunden nur ihr Geld wieder zurück?

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Das ist die Deutsche Bahn:

  • die Deutsche Bahn AG wurde am 1. Januar 1994 gegründet
  • entstand aus der Fusion der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn der DDR
  • beschäftigt rund 338.00 Mitarbeiter (Stand: Dezember 2020)
  • Umsatz 2020: 39,9 Milliarden Euro
  • Vorstandsvorsitzender ist Richard Lutz

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Die Bahn zeigt sich während des Streiks kulant: Bereits gebuchte Fernverkehrstickets für den Streikzeitraum behalten bis zum 20. August ihre Gültigkeit und können flexibel eingesetzt werden. Die Zugbindung bei Sparpreisen entfällt. Außerdem können für die Weiterfahrt auch andere Züge, als die auf der Fahrkarte angegebenen, genutzt werden. Das gilt auch für Züge des Nahverkehrs.

Streik bei der Deutschen Bahn in NRW: DAS musst du unbedingt wissen

Doch auch Kunden, die lieber ihr Geld zurückbekommen wollen, haben Glück. Sie können ein Kulanzformular auf der DB-Webseite ausfüllen oder in der DB-Verkaufsstelle sich das Ticket kostenfrei erstatten lassen.

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Grundsätzlich gelten aber auch während des Arbeitskampfes die Fahrgastrechte der EU-Fahrgastverordnung, erklärt Beatrix Kaschel von der Schlichtungsstelle Nahverkehr in Düsseldorf. Das bedeutet, dass die Bahn auch bei Verspätungen mindestens einen Teil des Fahrpreises zurückzahlen muss. Dabei ist die Länge der Verspätung entscheidend. „Kommen Fahrgäste mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent“, sagt Kaschel.

Als Nachweis für die Verspätung oder den Zugausfall ist es am besten, sich diese von einem Angestellten der Deutschen Bahn bescheinigen zu lassen. Laut der Verbraucherzentrale NRW können Betroffene aber auch Fotos von Anzeigetafeln oder Screenshots von einer Information in der DB-App oder auf der Internetseite des Eisenbahnunternehmens machen, auf denen die Verspätung oder der Ausfall des Zugs stehen. (gb mit dpa)