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Sparkasse in NRW kündigt tausenden Kunden – doch es gibt einen letzten Ausweg

Eine Sparkasse in NRW sieht sich zu einem drastischen Schritt gezwungen. Tausende Kunden haben eine Kündigung erhalten.

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Jeden Tag werden weltweit etliche Milliarden Spam-Mails verschickt. Ein Großteil davon sind sogenannte Phishing-Mails.

Eine Sparkasse in NRW sieht sich zu einem drastischen Schritt gezwungen. Das Geldinstitut hat tausenden Kunden in Köln und Bonn kündigen müssen. Diese hatten nach Angaben der Sparkasse Köln/Bonn nicht auf ein Schreiben reagiert.

Darin mussten sie aktiv einer Veränderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit einem veränderten Kontomodell zustimmen. Wer das nicht getan hat, dem droht nun bald die Kündigung seines Girokontos. Davon sind nach Angaben des Geldinstituts 38.000 Kunden betroffen.

Sparkasse in NRW zu Kündigung gezwungen

Das aktive Einholen solcher Zustimmungen ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Frühjahr 2021 nötig geworden. Die hatten bislang bei AGBs auf die „schweigende Zustimmung“ ihrer Kunden gesetzt. Nach dem Urteil musste allein die Sparkasse Köln/Bonn zwei Millionen Schreiben an ihre Kunden verschicken. 95 Prozent der Kunden stimmten den AGBs zu. Doch 38.000 Kunden erreichte die Sparkasse in NRW nicht.

Sie haben nun am Dienstag (17. Januar) ein Schreiben mit einer zweieinhalbmonatigen Kündigungsfrist erhalten. Nach Angaben der Sparkasse Köln/Bonn sei der Zug damit aber noch nicht abgefahren.

So kannst du die Sparkassen-Kündigung abwenden

Denn dem Schreiben liegt erneut ein Rückmeldebogen bei. „Wird bis 20. März 2023 zugestimmt, ist die Kündigung damit aufgehoben“, teilte die Sparkasse in NRW mit. Die Rückmeldung könne auch an Geld- und SB-Terminals erfolgen. Mitte März wolle das Geldinstitut die verbliebenen Kunden erneut anschreiben.


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Darüber hinaus behält sich die Sparkasse Köln/Bonn ein weiteres Schlupfloch für seine Kunden vor. So werden die Konten nach Angaben der Bank auch nach dem 31. März 2023 für einen Monat weitergeführt. Sollten die betroffenen Kunden das neue Kontomodell in diesem Zeitraum nutzen, werte die Sparkasse Köln/Bonn dies als sogenannte „konkludente Zustimmung“. Mit dem aktiven Handeln etwa durch Bargeldeinzahlung oder -auszahlung, Überweisung, die Einrichtung eines Dauerauftrags oder Wertpapiergeschäfte würde die Sparkasse in NRW die Konten fortbestehen lassen.