Bonn.
Auch wenn er es trotz erdrückender Beweislast immer noch abstreitet: Eric X. ist der Täter, das steht für das Gericht außer Frage.
Demnach hat er im April 2017 eine junge Frau im Beisein ihres Freundes in der Bonner Siegaue vergewaltigt. Die beiden Studenten hatten in der Siegaue gezeltet, als Eric X. sie überfiel und mit einer Astsäge bedrohte. Sie leiden bis heute massiv unter der Tat. Beide haben mit Depressionen und Panikattacken zu kämpfen, ihre Lebenspläne wurden zerstört.
Eric X.: Persönlichkeitsstörung nicht berücksichtigt
Am Freitag wird voraussichtlich das Urteil gegen Eric X. gesprochen. Das Urteil wird mit Spannung erwartet, denn das Ergebnis ist noch völlig offen. Denkbar ist, dass X. eine geringere Haftstrafe als im ersten Verfahren bekommt: Damals war er vom Landgericht Bonn zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Verbot der Schlechterstellung
Eine höhere Strafe kann es für Eric X. im neuen Verfahren nicht geben. Das regelt die Strafprozessordnung mit dem Verbot der Schlechterstellung. „Das wäre nur denkbar, wenn auch die Staatsanwaltschaft zu seinen Ungunsten in Revision gegangen wäre“, erklärt Gerichtssprecher Tobias Gülich.
Denn das „angefochtene Urteil darf in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden“, heißt es in der Strafprozessordnung.
Jede Strafe zwischen fünf und elfeinhalb Jahren aber ist möglich.
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Der Bundesgerichtshof hatte das erstinstanzliche Urteil später aufgehoben. Begründung: Die Richter hätten die Persönlichkeitsstörung von Eric X. bei der Frage nach der Schuldfähigkeit nicht genügend berücksichtigt.
Im zweiten Verfahren hatte die renommierte Psychiaterin Nahlah Saimeh in ihrem Gutachten klar festgestellt, dass Eric X. durchaus als voll schuldfähig gelten kann.
Züge einer dissozialen Persönlichkeit
Zwar habe er Züge einer dissozialen Persönlichkeit, tiefgreifende geistige Störungen gebe es aber nicht.
Mit einem ausgeprägten Klassenbewusstsein und eigentümlichen kulturellen Vorstellungen sei der Sohn eines ghanaischen Kakaoplantagenbesitzers über Umwege nach Deutschland gekommen, wo er monatelang sozial weitgehend isoliert lebte.
Eric X. soll Opfer als eine Art Obdachlose angesehen haben
„Dass da eine Frau allein mit einem Mann in der Öffentlichkeit in einem Zelt schlafe, das kam ihm sehr merkwürdig vor. Er hielt die junge Frau für eine Art Obdachlose“, berichtet Saimeh.
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Er habe abgewogen: Es gab die Gelegenheit zum Sex und er hielt es für ausgeschlossen, dass eine solch „merkwürdige Frau“ zur Polizei gehen würde. Also vergewaltigte er sie. Die Tat habe er hochgesteuert begangen, „das kann fast man als Lehrbuchbeispiel nehmen“, so die Psychiaterin.
Anders als im ersten Prozess zeigte sich Eric X. völlig ruhig im Gerichtssaal: Keine Zwischenrufe, keine Pöbeleien mehr.
Noch völlig offen ist auch, wie Eric X. auf das Urteil reagiert. Schon nach dem ersten Prozess war er gegen den Rat seines Verteidigers Martin Mörsdorf in Revision gegangen – das kann er nach dem neuen Urteil auch.