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Schulen in NRW: Landesregierung lockert weiter – Quarantäne bald nur noch für SIE

Schulen in NRW: Landesregierung lockert weiter – Quarantäne bald nur noch für SIE

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NRW-Landesregierung plant Änderungen für Quarantäneregeln an Schulen. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Bernd Thissen

Die Landesregierung NRW will es Kindern in Schulen und Kitas leichter machen. Künftig sollen nicht mehr ganze Klassen oder Gruppen in die Quarantäne geschickt werden. Vor allem dann nicht, wenn nur ein einzelnes Kind mit dem Coronavirus infiziert ist.

Das verkündet das NRW-Gesundheitsministerium am Dienstagabend in Düsseldorf. Die geplante Änderung ist bereits in greifbarer Nähe.

Schulen in NRW: Landesregierung plant „Quarantäne-Erleichterungen“

Wie am Dienstag in Düsseldorf verkündet, plant die NRW-Landesregierung eine bedeutende Änderung der Quarantäneregelung für infizierte Kinder und Jugendliche an Schulen. Neu ist, dass demnächst nur noch infizierte Kinder in die Quarantäne geschickt werden sollen. Grundsätzlich sollen dann keine weiteren Kinder aus der Klasse oder Kindergartengruppe mit in Quarantäne.

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Weitere Infos zu NRW:

  • Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland der Bundesrepublik Deutschland
  • Es umfasst eine Fläche von 34.098 Quadratkilometern
  • Die Landeshauptstadt ist Düsseldorf
  • Aktuell ist Armin Laschet der Ministerpräsident von NRW

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Wenn jedoch begründeterweise weitere Kinder nach Hause geschickt werden, dann können diese nach fünf Tagen mit einem negativen Test wieder in die Schule zurückkehren. Die Maskenpflicht und das regelmäßige Lüften müssen jedoch weiterhin eingehalten werden. Der nötige Papierkram für die geplante Lockerung soll noch diese Woche bearbeitet werden. Die Änderung könnte dementsprechend schon sehr bald greifen.

Schulen in NRW: „Quarantäne-Erleichterungen“ kommen bald!

Die 14-tägige Quarantäne für infizierte Schulkinder besteht auch weiterhin. Für die Klassenkameraden stehen statt Quarantäne jedoch bald vermehrt wöchentliche Regeltests auf dem Plan. Nach einem Corona-Fall sollen hier Pflicht-Selbsttests eingeführt werden.

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Das NRW-Gesundheitsministerium weist darauf hin: „Diese Kontaktpersonen in Quarantäne können aber vorzeitig in die Schule, die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zurückzukehren, wenn ein nach dem fünften Tag der Quarantäne durchgeführter PCR-Test ein negatives Ergebnis aufweist“. Das gelte dann auch für betroffene Kinder und Jugendliche, die sich bereits in Quarantäne befinden

„Wir schaffen eine Regelung mit Augenmaß, die sowohl die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen sicherstellt, als auch ihr Recht, am Präsenzunterricht und der Betreuung teilzunehmen“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). (mbo)