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Schranken an A1-Brücke stoppen auch Caravans und Reisemobile

Schranken an A1-Brücke stoppen auch Caravans und Reisemobile

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Leverkusen LKW faehrt an der Schrankenanlage an der A1 vor der Autobahnbruecke Leverkusen Inbetrieb Foto: Imago
  • Durchfahrverbote an maroder Rheinbrücke bei Leverkusen verschärft
  • Auch zu breite Fahrzeuge müssen Autobahn verlassen
  • Angaben in Fahrzeugschein stellen Fahrer vor Probleme

Leverkusen/Essen. 

Die Fahrt in den Urlaub stellte in diesen Herbstferien bereits einige Camping-Fans vor ein unerwartetes Hindernis – in Leverkusen. Seitdem dort Ampeln und Schranken die Durchfahrt über die marode Leverkusener Rheinbrücke der A 1 versperren, ist die Brücke längst nicht mehr nur für Lastwagen ein Nadelöhr. Seit Monatsbeginn werden auch zu breite Fahrzeuge zwangsweise von der Autobahn gelotst, selbst wenn ihr Gewicht unproblematisch ist. Aber: viele am Steuer wissen offenbar nicht, wie breit ihr Fahrzeug tatsächlich ist.

Ärgerlich: Der Blick in die Fahrzeugpapiere hilft nicht, weil dort nur die Karosserie-Breite genannt ist – ohne Außenspiegel, bestätigt der ADAC. Die automatischen Mess-Stellen an der Brücke erfassen jedoch das „Verkehrsmaß“ – also die komplette Breite, hieß es beim Landesbetrieb Straßen.NRW. Und da sind an der A1-Brücke in Leverkusen höchstens 2,30 Meter erlaubt. Ein herkömmlicher Mercedes Sprinter zum Beispiel ist 1,99 Meter breit – mit Außenspiegeln jedoch 2.42 Meter, sagt ein Mercedes-Sprecher. Große SUV schrammen nach Zahlen des ADAC nur um wenige Zentimeter am Durchfahrverbot vorbei: Ein VW Tuareg etwa ist mit Außenspiegeln 2,22 Meter breit, ein BMW X5 2,20 Meter.

Autobreite mit dem Zollstock nachmessen

„Dann müssen Autofahrer notfalls mit dem Zollstock nachmessen“, sagt eine Sprecherin von Straßen.NRW. Dort erwartet man, dass die vier Schrankenanlagen vor der Brücke an diesem Freitag bereits zum 1000. Mal eine Weiterfahrt versperren haben werden – innerhalb von gerade einmal 14 Tagen und eben nicht nur für Lastwagen.

Seit Juni 2014 gilt auf der Brücke ein Durchfahrverbot – für Fahrzeuge, die schwerer sind als 3,5 Tonnen. Erste Einschränkungen gab es bereits seit November 2012. Bis zum Bau der Schranken seien jedoch im Durchschnitt 150 Verstöße am Tag gezählt worden.

„90 Prozent der Caravans sind breiter als 2,30 Meter“

Neu ist nun, dass die Schranken auch Fahrzeuge stoppen, die breiter als 2,30 Meter sind – weil die Fahrbahnen wegen der Baustelle auf der Brücke schmaler sind als üblich. Schlecht etwa für Camping-Fans: „90 Prozent der Caravans sind breiter als 2,30 Meter“, sagt Daniel Rätz vom Industrieverband Caravaning. Und bei Reisemobilen pendeln die Maße zwischen 2,20 und 2,55 Meter. Bei den Neuzulassungen 2015 etwa waren 49 Prozent der Reisemobile breiter als 2.30 Meter, sagt Rätz.

Wenn sich die Schranken schließen, wird auch ein Bußgeld fällig. Immerhin: „Bei einem Gespann zählen Zugmaschine und Anhänger jeweils als eigenes Fahrzeug“, heißt es auf einer jüngst online veröffentlichten Info von Straßen.NRW. Erfassungskameras werden derzeit ausgebaut, heißt es bei Straßen.NRW. Zudem passt an den Schranken Personal auf. Wer erwischt wird, muss bis zu 150 Euro plus Verwaltungsgebühren zahlen, sagt Julia Trick, Sprecherin der Stadt Leverkusen. NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) schlägt vor, für Lastwagen dieses Bußgeld drastisch zu erhöhen – auf 1000 Euro. Im Leverkusener Ordnungsamt hatte man innerhalb von zwei Jahren knapp 65.000 Bußgeldverfahren in die Wege geleitet – alleine auf der Leverkusener Seite der Brücke. „Auf der Kölner Seite dürften die Zahlen ähnlich hoch sein“, vermutet die Sprecherin.

Fahrzeuggewicht auf „öffentlicher Waage“ überprüfen

Warum das alles? Ende 2012 waren Risse in Querträgern der damals gut 50 Jahre alten Leverkusener Rheinbrücke entdeckt worden. Die Schranken sind das letzte Mittel, um die nur notdürftig instandgesetzte Autobahnbrücke die kommenden Jahre weiter in Betrieb zu halten und vor übermäßiger Belastung zu schonen – bis voraussichtlich 2020 endlich der erste Teil der neuen Brücke befahrbar ist. Bei Straßen.NRW hofft man, dass sich das Durchfahrverbot nun endlich flächendeckend in die Köpfe setzt. „Nach drei bis vier Wochen sollten sich die Verstöße verringert haben“, glaubt Sprecherin Ingrid Scholtz mit Blick auf die bisherigen Erfahrungen mit solchen Schranken in Mainz und im Saarland.

Wer in Punkto Autogewicht unsicher ist, dem empfiehlt der ADAC: „Reisende sollten beachten, dass es bei der Gewichtsbeschränkung grundsätzlich um die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs geht. Diese ist im Fahrzeugschein angegeben“. Wer als Wohnwagen- oder Wohnmobil-Nutzer verhindern will, dass die Gewichtsmessung vor dem eigenen Fahrzeug die Schranken auslöst, sollte im Internet nach „öffentlichen Waagen“ suchen – und dann das beladene Fahrzeug etwa vor der Urlaubsfahrt wiegen lassen. „3,5 Tonnen Gesamtgewicht sind in einem Camper manchmal schneller erreicht, als man meint“, heißt es beim Caravaning-Verband. Der Zwangsstopp vor der Brücke bringt dann auch den übrigen Verkehr auf der Fahrspur zum Stillstand. Kein schöner Start in den Urlaub…