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Privatmann lässt Jagd auf seinem Boden verbieten

Privatmann lässt Jagd auf seinem Boden verbieten

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Foto: dpa
Aus ethischen Gründen lässt Andre Hölscher die Jagd auf seinen Wäldern und Wiesen verbieten – eine Gesetzesnovelle macht es möglich. Der Jagdverband ist besorgt: „Wir benötigen eine flächendeckende Bejagung“, sagt ein Sprecher.

Kreis Steinfurt. 

Für André Hölscher ist es eine Frage der Überzeugung. „Der Mensch soll keine Tiere töten“, sagt der 39-Jährige aus dem münsterländischen Ladbergen. Wenn im April das neue Jagdjahr beginnt, müssen Jäger um Hölschers Wälder und Wiesen einen Bogen machen. Als einer der ersten Grundstückseigner in Nordrhein-Westfalen, möglicherweise auch als der erste, hat der Münsterländer seine zehn Hektar jagdfrei stellen, also befrieden zu lassen – aus ethischen Gründen.

Hölscher ist Kabarettist, seine Figur ist „Bauer Heinrich Schulte-Brömmelkamp“. Wenn es aber um Lebewesen geht, hört für den Münsterländer der Spaß auf. Er lebt vegan, verzichtet also auf tierische Produkte und hat schon als Ein-Mann-Demo gegen eine Treibjagd auf seinem Boden protestiert. „Der Mensch sollte sich nicht über Flora und Fauna erheben“, sagt Hölscher. Seine Gründe zur Ablehnung der Jagd hat er auf sieben DIN-A4-Seiten für die Behörden formuliert – ganz so, wie es Kriegsdienstverweigerer früher gemacht haben.

Mit Erfolg: Vor wenigen Tagen kam der Bescheid, die Gebührenrechnung von 115 Euro gleich mit dabei. Hölscher habe seine Gewissensgründe glaubhaft dargelegt, attestiert ihm die Untere Jagdbehörde. Eine Novelle des Bundesjagdgesetzes macht es möglich, dass Privatleute ihre Flächen befrieden lassen können. Als Grundstücksbesitzer ist man automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft, muss seinen Boden für die Jagd zur Verfügung stellen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte aber im Sommer 2012 geurteilt, dass man dieses nicht von Bürgern verlangen kann, die die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen.

Umweltschützer vom BUND stellten auch Anträge

„Mit großer Sorge“ sieht der Jagdverband NRW, wenn jetzt einzelne private Grundstücke für die Jagd tabu sind. „Wir benötigen eine flächendeckende Bejagung“, sagt Sprecher Andreas Schneider. Nur so könnten Jäger ihrem „gesetzlichen Auftrag nachkommen und dafür sorgen, dass die Wildbestände eine ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft zulassen.“ Weil die Anträge auf Befriedung bei Behörden vor Ort gestellt werden, ist unklar, wie viele solcher Anträge es landesweit gibt. Beim Jagdverband geht man davon aus, dass es sich um „Ausnahmefälle“ handelt. Der BUND hingegen ist überzeugt, dass „eine ganze Reihe“ Anträge gestellt wurden. Der Umweltschutzverband selbst hat für seine NRW-weit 30 Grundstücke (u. a. in Ratingen) Anträge gestellt – kam aber nicht durch, weil das Bundesgesetz die Möglichkeit nur für Privatleute vorsieht, jedoch nicht für Vereine.

„Wir möchten die Form der Jagd auf unseren Flächen selbst bestimmen“, sagt BUND-Landeschef Holger Sticht. Er hofft nun, dass die anstehende Novelle des Landesjagdgesetzes auch Vereinen die Möglichkeit gibt, ihre Flächen befrieden zu lassen. Es gelte z. B. zu verhindern, dass bedrohte Waldschnepfen geschossen werden. Zudem sei es ein Trugschluss, Wildbestände durch Abschuss regulieren zu wollen.