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Frau kriegt Knöllchen wegen pinker Parkscheibe – und regt sich darüber mächtig auf

Frau kriegt Knöllchen wegen pinker Parkscheibe – und regt sich darüber mächtig auf

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Pinke Parkscheiben: In Deutschland nicht zugelassen. Foto: dpa

St. Augustin. 

Sie parkte ihr Auto, legte wie gefordert eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe – und muss trotzdem Strafe bezahlen.

Darüber regte sich eine Frau aus St. Augustin massiv bei Facebook auf und trat eine Diskussion über Sinn und Unsinn der Straßenverkehrsordnung los.

Pinke Parkscheibe – Bußgeld für Frau aus St. Augustin

Der Grund für das Knöllchen: Die Parkscheibe der Frau war pink.

Das berichtet der „General Anzeiger“. Laut StVO muss eine Parkscheibe in Deutschland blau und 11 mal 15 Zentimeter groß sein. Eine Pinke Parkscheibe ist demnach gleich keine Parkscheibe und somit eine Ordnungswidrigkeit.

Weil sie das mit ihrer „Lady on Tour“-Parkscheibe missachtete, muss sie nun fünf Euro Bußgeld bezahlen.

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Pinke Parkscheiben werden in Sankt Augustin nicht akzeptiert“, bestätigte auch eine Sprecherin der Stadt gegenüber dem „General Anzeiger“.

https://www.facebook.com/groups/1653780414917015/permalink/1932124160415971/

Unter dem Beitrag in einer Facebook-Gruppe brach in kürzester Zeit eine wilde Diskussion los. Die Einen sehen in diesem Knöllchen, das Paradebeispiel für den deutschen Bürokratie-Apparat, die anderen argumentieren, dass es in diesem Fall wirklich nicht schwer ist, sich an die StVO zu halten.

Die betroffene Frau hätte sich Ärger und Geld aber auch ganz leicht ersparen können. Auf der Rückseite der pinken Parkscheibe, die für fünf Euro im Internet erhältlich ist, steht: „Scherzartikel: Nicht für den Gebrauch im Straßenverkehr zugelassen“. (dso)