Stell dir vor, du bekommst eine E-Mail von einer Anwaltskanzlei aus NRW – obwohl du deiner Meinung nach nichts verbrochen hast. Kein Wunder, dass dieses Schreiben dich beunruhigt – und so geht es aktuell vielen Menschen in NRW.
NRW: Empfänger sollen blechen
Die Beschwerden in NRW häufen sich zunehmend. Die Betroffenen erhalten alle Aufforderungen zu Zahlungen – und dies auch noch im Namen eines Rechtsanwaltes, der wirklich existiert. Die Betrüger nutzen den Namen seiner Kanzlei.
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Den Empfängern der E-Mails wird vorgeworfen, dass sie einen geschützten Film illegaler Weise heruntergeladen haben. Damit hätten sie Urheberrechte verletzt. In dem Schreiben ist auch von einer vorherigen Abmahnung die Rede.
NRW: So solltest du dich verhalten
Die Betroffenen werden aufgefordert auf eine verlinkte Website zu gehen und dort 450 Euro zu bezahlen, als Strafe sozusagen. Denn, laut des Schreibens, haben die Betroffenen vorherige Zahlungsaufforderungen und Fristen versäumt. Außerdem solle man eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben.
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Die Verbraucherzentrale ist hellhörig geworden. Sie rät den Betroffenen in NRW dazu, weder auf den Link zu klicken, noch das Geld zu überweisen. Außerdem soll man auf gar keinen Fall mit persönlichen Daten auf die E-Mail antworten.