Schreckliches Drama beim Schwimmunterricht an einer Grundschule in Materborn (NRW). Dort ist am Donnerstagmorgen ein Mädchen (8) im Schwimmunterricht aus bislang unbekannten Gründen untergegangen. Gegen 10.30 Uhr bemerkten Lehrkräfte plötzlich, dass die Achtjährige leblos im Wasser trieb.
Die Lehrer zogen das Kind aus dem Schwimmbecken und begannen sofort mit Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zeitgleich wurde der Notruf alarmiert. Rettungskräfte rückten zur Grundschule in NRW aus und zogen einen Hubschrauber hinzu. Denn es kam auf jede Sekunde an.
NRW: Kleines Mädchen nach Schwimm-Unfall in Lebensgefahr
Nach Angaben der Polizei Kleve hatten die Lehrer vor Eintreffen des Rettungsdienstes bereits ganze Arbeit geleistet. Sie hatten das Kind erfolgreich wiederbelebt. Trotzdem war Eile geboten.
Denn die Schülerin schwebte weiter in Lebensgefahr. Sie wurde schließlich mit einem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht. Mitschüler und Lehrer standen unter Schock. Sie wurden durch Sozialarbeiter der Schule und eine Nofallseelsorgerin betreut.
Erste Hilfe leisten – das kannst du tun!
- Unglücksstelle absichern und den Notruf unter 112 oder 110 wählen
- lebenswichtige Funktionen des Verletzten kontrollieren
- Im Fall der Fälle: Wiederbelebung starten, Blutungen stillen, stabile Seitenlage
Mädchen in Schulunterricht verunglückt – jetzt ermittelt die Polizei
Auch der Opferschutz der Polizei war vor Ort und kümmerte sich primär um die Angehörigen des verunglückten Mädchens. Wie die Polizei Kleve am Freitagmittag mitteilte, schwebt die Achtjährige nicht mehr in akuter Lebensgefahr, wird aber weiter im Krankenhaus behandelt.
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Nach ersten Ermittlungen gehen die Beamten von einem Unglück aus. „Hinweise auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Lehrkräfte oder eine Einwirkung Dritter bestehen hingegen nicht“, so die Polizei. Stattdessen sei von einer bislang nicht bekannten Vorerkrankung auszugehen. Diese könnte der Grund dafür sein, warum das Kind im Wasser plötzlich bewusstlos wurde. „Die Lehrkräfte leiteten geistesgegenwärtig die Reanimationsmaßnahmen ein.“