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NRW: Leiche kopfüber in Gully gesteckt ++ Blutige Details vor Gericht

Vor dem Landgericht Köln muss sich ein Mann wegen Totschlags verantworten. Er soll einen Bekannten getötet und ihn in einen Gully gesteckt haben.

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Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Seit Dienstag (5. Dezember) muss sich ein Mann (41) vor dem Landgericht Köln wegen Totschlags verantworten. Er soll einen Bekannten in Niederkassel-Lülsdorf (NRW) erst bewusstlos geschlagen, dann erstochen und dessen Leiche in einem Gullyschacht versteckt haben. Laut Anklage kam es im März 2023 zum Streit zwischen ihm und dem späteren Opfer in dessen Wohnung.

Das Opfer soll ihn „endgültig und letztmalig“ aufgefordert haben, die Wohnung zu verlassen (DER WESTEN berichtete). Das soll sich der 41-Jährige nicht haben bieten lassen. Ihm habe Obdachlosigkeit gedroht, sei so sehr in Rage geraten, dass er laut Staatsanwaltschaft auf den Mann eingeschlagen und eingetreten hätte.

NRW: Leiche kopfüber in Gully gesteckt

Das Opfer verlor wegen der Wucht der Schläge ins Gesicht und vor den Kopf das Bewusstsein – dann hätte der Angeklagte den Entschluss gefasst, ihn zu töten. Die Staatsanwältin in der Anklageschrift: „Dafür ergriff er ein in der Wohnung befindliches Messer und stach 25 mal auf den in Bauchlage liegenden Geschädigten im oberen Rücken- und Halsbereich ein.“ Das Opfer sei noch vor Ort verblutet.

In der darauffolgenden Nacht soll der mutmaßliche Täter die Leiche dann mit einer Schubkarre zu einer nahegelegenen Landstraße gebracht, sie in einem Gullyschacht nahe dem Kölner Stadtteil Porz versteckt und mit Kies bedeckt haben. Wenig später entdeckte ein junger Mann (19) die Leiche aber – weil noch die roten Turnschuhe des Opfers oben aus dem Schacht herausguckten. Er alarmierte sofort den Notarzt, der nur noch den Tod des Mannes feststellte.


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Angeklagter äußert sich nicht

Der 41-Jährige soll die Tat laut Anklage aufgrund einer akuten psychotischen Erkrankung begangen haben, sei im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit. Ihm droht neben einem Schuldspruch und einer Verurteilung auch die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie. Der Deutsche machte zu Prozessbeginn keinerlei Angaben zu den Vorwürfen.