Er hat es immer und immer wieder getan: Wilfried W. quälte Frauen. Im „Horrorhaus“ von Höxter (NRW) starben zwei von ihnen an ihren schweren Misshandlungen. Vor fünf Jahren wurde er für seine bestialischen Gräueltaten verurteilt – und jetzt droht ihm noch mehr.
Dieser Fall hielt ganz Deutschland in Atem. Inzwischen ist das „Horrorhaus“ von Höxter, ein kleiner Hof in der Ortschaft Bosseborn ganz im Osten von NRW, längst Geschichte. Es wurde abgerissen. Doch die brutalen Szenen und tödlichen Misshandlungen, die sich einst dort abspielten, beschäftigen die Justiz noch immer.
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Hohe Rückfall-Gefahr
Mehr als fünf Jahre nach dem Urteil gegen Wilfried W. macht das Landgericht Paderborn klar: Der 53-Jährige kommt so schnell nicht heraus. Er muss nach dem Verbüßen seiner Haftstrafe in Sicherheitsverwahrung! Zu hoch ist die Gefahr, dass er in Freiheit wieder rückfällig werden könnte – und Frauen erneut schwere Gewalt antun könnte. Damit korrigierte der Richter eine gravierende Fehleinschätzung aus dem ersten Urteil.
Wilfried W. wurde 2018 wegen Mordes durch Unterlassen zu elf Jahren, seine Frau zu dreizehn Jahren Haft verurteilt. Die beiden verfolgten eine perfide Masche: Mit Kontaktanzeigen hatte das Paar Frauen zu sich gelockt. In von Grausamkeit geprägten Beziehungen misshandelten beide ihre Opfer auf übelste.
Auch Mittäterin wurde von Wilfried W. misshandelt
Einfach nur schrecklich: Die Frauen wurden geschlagen, verbrüht, gewürgt, gefesselt, mit seelischem Druck und körperlichem Zwang dazu gebracht, sich Regeln zu unterwerfen. Gewalttätig war Wilfried W. auch gegenüber seiner Ex-Frau, bevor und während sie zur Mittäterin wurde. Zwei Frauen aus Niedersachsen starben völlig ausgezehrt nach monatelangen Misshandlungen.
„Es waren keine spontanen Taten, die Quälereien zogen sich über einen langen Tatzeitraum“, erklärte der Vorsitzende Richter Eric Schülke. Schon 1995 musste Wilfried W. in den Knast. Er hatte seine damalige Lebensgefährtin schwer misshandelt. Kaum wieder in Freiheit lernte er seine Ex-Frau kennen. Erst quälte „nur“ er sie, später quälten sie dann zusammen weitere Frauen.
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Vorgeschichte lässt Rückfall vermuten
Wegen dieser Vorgeschichte gehen die Richter davon aus, dass er auch nach dem Absitzen seiner Haftstrafe wieder rückfällig werden könnte. Außerdem macht ihn seine Aussage unglaubwürdig, seine Ex-Frau sei die treibende Kraft gewesen. Bis zum heutigen Tag verleugnet er seine grausamen Taten. „Jemand, der so über seine Taten denkt, wird auch in Freiheit weitermachen“, sagt Schülke. Die Verteidigung will das noch nicht rechtskräftige Urteil anfechten und in Revision gehen. (mit dpa)