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NRW: Tochter (51) ist fassungslos – „Meine Mutter zockt meinen demenzkranken Vater ab“

NRW: Tochter (51) ist fassungslos – „Meine Mutter zockt meinen demenzkranken Vater ab“

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Klaus P. (78) aus NRW bekommt monatlich 728 Euro Pflegegeld. Doch die kommt nicht bei ihm an. (Symbolbild) Foto: imago images / Future Image / ingimage; Montage DER WESTEN

Klaus P.* aus NRW ist mittlerweile 78 Jahre alt. Er ist gerne gewandert, hat viele Bilder gemalt und sich seinem Hobby, der Taubenzucht, gewidmet.

Nun kann sich Klaus aber nicht mehr wirklich an all seine Erlebnisse erinnern. Schuld ist die Demenzkrankheit. Auch das selbstständige Laufen ist Geschichte. Ohne Rollator und einer helfenden Hand, kann er sich nicht fortbewegen, sich nicht waschen.

Finanziert wird dies durch Geld von der Pflegekasse in NRW. Doch seine Ehefrau hat damit lieber etwas anderes vor.

NRW: Pflegegeld dient nicht als Einkommen

Tochter Karin P.* (51) aus NRW weiß einfach nicht weiter. „Ich habe so oft versucht, auf meine Mutter einzureden. Sie sagt, sie bekomme die Pflege meines Vaters alleine hin.“ Zu Anfang übernahm Karin zu zwei Dritteln die Pflege ihres Vaters. Kümmerte sich um ihn, wenn ihre Mutter unterwegs war. Das war vor drei Jahren auch noch kein Problem. Da konnte Klaus sich noch eigenständig bewegen. Nur Kleinigkeiten wie das Essen selbst zu schneiden und Spülen fielen schwer.

Doch die Situation der Familie wurde zunehmend schlimmer. Klaus ist ohne Hilfe nicht mehr lebensfähig. Gefangen im eigenen Körper. Fast erstarrt. Das Sprechen fällt ihm schwer. Unterhaltungen kann er nicht mehr folgen.

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Diese Kriterien werden beim Pflegegrad beurteilt:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

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728 Euro Pflegegeld der Stufe 4 erhält Klaus seit Kurzem. Damit soll ein Pfleger ins Haus kommen, der ihm beim Alltag hilft. Waschen, Essen kochen, Einkaufen, Putzen, Beschäftigung – das alles soll der Pfleger ersetzen. Denn auch seine Ehefrau Leonore P.* ist schon 73. Kann nach zwei Knie-Ops nicht mehr gut laufen. Doch statt sich Hilfe ins Haus zu holen, verprasst sie das Geld ihres Mannes lieber.

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Sie plant eine Urlaubsreise nach Spanien. Für meinen Vater ist das eine einzige Quälerei“, erzählt die Tochter aus NRW. Auch Geburtstagsfeiern werden üppig gefeiert. Fast 20 Mann werden zum Restaurantbesuch eingeladen. „Meine Mutter zockt meinen demenzkranken Vater regelrecht ab. Nutzt seine Gelder für ihre Bedürfnisse.“

Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Gesundheit bestätigt gegenüber DER WESTEN: „Das Pflegegeld dient nicht als Einkommen oder zur Deckung des Lebensunterhaltes, sondern zur Sicherstellung der Pflege. Dabei kann der Pflegebedürftige das Pflegegeld auch an die Pflegeperson weiterleiten.“

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Laut Bundesministerium muss sich Klaus P. regelmäßig beraten lassen. Kann er selbst nicht mehr ausreichend kommunizieren, so macht das sein Betreuer, in diesem Fall Leonore. „Die Beratung erfolgt durch fachlich qualifizierte Kräfte und qualitätsgesichert. Die Beratungsstellen haben die Durchführung der Beratungseinsätze gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen zu bestätigen sowie die bei dem Beratungsbesuch gewonnenen Erkenntnisse über die Möglichkeiten der Verbesserung der häuslichen Pflegesituation dem Pflegebedürftigen“, erklärt das Bundesministerium.

Karin P. sagt außerdem, dass ihre Mutter die Krankheit ihres Mannes einfach nicht wahrhaben möchte: „Meine Mutter will ihren Schein wahren. Sie tut so, als ob es meinem Vater bald wieder besserginge.“ Ebenfalls gibt sie vor, alles im Griff zu haben. „Das hat sie aber nicht. Regelmäßig geht mein Vater mit Hosen raus, die leicht nach Urin riechen. Sie schafft es körperlich einfach nicht, ihn regelmäßig neue Windeln zu geben.“

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Das ist das Pflegegeld:

  • Es gibt insgesamt fünf Grade
  • Ab Pflegegrad 2 gibt es 316 Euro monatlich (Quelle: bundesgesundheitsministerium.de)
  • Bei Pflegegrad 5 sind es 901 Euro
  • Die Zahlung landet auf dem Konto des Pflegebedürftigen
  • Das Pflegegeld kann auch an Angehörige weitergegeben werden, Voraussetzung: Sie pflegen die Person

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Leonore erzählt Freunden und Bekannten, dass es Klaus aufgrund einer Augen-Op schlecht ginge, aber das wird schon wieder. „Sie demütigt meinen Vater sogar öffentlich. Erzählt, wann er neben das Klo gemacht hat und wie schlimm das für sie war.“ Auch den Medizinischen Dienst belügt sie, erzählt Karin. Verkauft den Vater gesünder, als er es ist. „Als mein Vater dann aber keinen höheren Pflegegrad bekam, legte meine Mutter Widerspruch ein. Sie wollte das Geld.“

Familie bricht auseinander

Tochter Karin hat bereits versucht, etwas dagegen zu unternehmen. Hat sich Rat bei der Krankenkasse geholt. Doch ihre Mutter arbeitete gegen sie. Hat laut eigener Aussage selbst den Kontakt zur Kasse gesucht. Dafür gesorgt, dass sie die volle Verantwortung für ihren Ehemann übernehmen kann. Und somit auch das volle Pflegegeld kassiert.

„Mir sind die Hände gebunden. Anschwärzen will ich meine Mutter auch nicht.“ Ihr Vater bekommt den Streit und die Probleme gar nicht mit. „Langsam habe ich auch keine Kraft mehr. Die Situation geht mir persönlich sehr nahe. Ich will meinem Vater helfen, aber auch nicht mit meiner Mutter streiten.“ Die Familie machte sogar den Vorschlag in ein Haus mit betreutem Wohnen zu ziehen. „Sie will es einfach nicht.“

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Karin leidet unter der Situation, sucht sogar Hilfe beim Therapeuten. Sie zieht sich immer mehr zurück. „Ich besuche die beiden jetzt nicht mehr so oft wie vorher, habe aber ein Auge auf meinen Vater. Wird es schlimmer, muss ich ihn da raus holen, zur Not auch mit rechtlicher Hilfe.“ (ldi)

*Die Namen der Personen sind DER WESTEN bekannt, auf Wunsch der Protagonistin haben wir diese anoynimsiert.