Corona macht alles kaputt!
Aufgrund der steigenden Inzidenzzahlen hat die NRW-Landesregierung die Corona-Regeln wieder stark verschärft. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt die 2G-Regel. So war es von politischer Seite auch für den Amateursportbereich geplant.
Jetzt präsentierte der Landessportbund allerdings Ausnahmeregelungen in der Corona-Schutzverordnung. Hier erfährst du, was Sportler in NRW nun darüber wissen sollten.
NRW: Rolle rückwärts? 2G-Regel für Amateursportler mit DIESEN Ausnahmen
Erst am Dienstag hatte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bekanntgegeben, dass sich Amateursportler auf schärfere Regeln einstellen müssen. Demnach sollten nicht immunisierte Menschen vom Sportbetrieb ausgeschlossen werden (2G-Rfegel).
Keine zwei Tage später hört sich das etwas anders an. Im Gegensatz zu den Sportverbänden, macht der Landessportbund nämlich einige Ausnahmen von der 2G-Regelung.
In der offiziellen Mitteilung heißt es: Grundsätzlich gilt für den gesamten Vereins- und Verbandssport in NRW die 2G-Regel. Aber: „Teilnehmende an offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB oder des Landessportbundes NRW angehören, unterliegen der 3G-Regelung. Nicht immunisierte Sportlerinnen und Spieler benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.“
Demnach dürfen auch Sportler mit einem PCR-Test am Training sowie Spielbetrieb weiterhin teilnehmen (3G-Regel). Zudem soll es Trainern und Offiziellen, die weder geimpft noch genesen sind, gestattet werden, die Spiele mit einer Maske und einem negativen Test vom Spielfeldrand aus zu begleiten.
Dem Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) passt diese Auslegung der Corona-Schutzverordnung gar nicht.
Uneinigkeit könnte zu Problemen führen – Entscheidung wohl noch nicht gefallen
Wie die „Ruhr-Nachrichten“ schreiben, habe Manfred Schnieders, Vizepräsident des FLVW verärgert auf die Mitteilung reagiert. Er spricht sich weiterhin für eine konsequente 2G-Regelung im Amateursport aus.
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Für die Betroffenen könnte das zu einer Verwirrung führen. Nicht immunisierte Sportler und Trainer könnten sich demnach auf den LSB berufen, ohne befürchten zu müssen, vom Spielbetrieb ausgeschlossen zu werden.
Hier muss die Politik wahrscheinlich nochmals Klarheit schaffen! (cg)