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NRW: Axtmörder von Kalletal verurteilt – jetzt ist es rechtskräftig

Die Revision vom Axtmörder von Kalletal (NRW) wurde abgelehnt. Er muss jetzt lebenslang hinter Gittern …. und mehr.

Die Tatwaffe, eine Axt, liegt auf dem Tisch in einem Saal vom Detmolder Landgericht (NRW).
© Carsten Linnhoff/dpa

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Bereits im Frühjahr war der Axtmörder aus dem Kalletal (NRW) zu lebenslanger Haft verurteilt worden, nachdem er im Juni 2022 einen 39-Jährigen kaltblütig ermordet hatte. Er erschlug den Partner seiner Ex-Freundin mit einer Axt, während der gerade neben eben jener im Bett schlief.

Lange war der Mann auf der Flucht und wurde schlussendlich gefasst. Im Januar 2023 begann dann der Prozess vor dem Landgericht Detmold (NRW), dass den Mann schlussendlich wegen Mordes und Vergewaltigung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilte. Dagegen hatte der Angeklagte allerdings Revision eingereicht – erfolglos, wie sich nun herausstellt.

NRW: Axtmörder muss lebenslänglich sitzen

Bereits Mitte Februar 2023 hatte das Landgericht Detmold den 37-Jährigen verurteilt. Neben dem Mord an dem Partner seiner Ex-Freundin hatte er jene nach der Tat auch noch mehrfach vergewaltigt – dies aber nicht zugeben wollen. Danach floh er mit ihr und ihren zwei Kindern im Auto und später zu Fuß, bevor ihn die Polizei Wochen später kurz vor der polnischen Grenze schnappen konnte.


Unsere bisherige Berichterstattung zu dem Fall:


Der Verurteilte hatte bereits Revision gegen das Lebenslang-Urteil eingelegt. Das wurde jedoch am 15. August von dem Detmolder Bundesgerichtshof abgelehnt. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig.

Vorzeitige Entlassung unwahrscheinlich

Nicht nur wird dem 37-Jährigen die Höchststrafe auferlegt, zudem stellte das Gericht bei ihm die „besondere Schwere der Schuld“ fest. Das bedeutet, dass er nach höchster Wahrscheinlichkeit nicht vorzeitig nach 15 Jahren entlassen werden kann. Da der Aserbaidschaner bereits vor zehn Jahren einen Menschen mit einer Axt getötet hatte, hat das Gericht zudem eine Sicherheitsverwahrung angeordnet. So würde er auch nach Absitzen der Haftstrafe nicht freikommen.


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Als Grund für seine jüngste Tat wurde ihm Eifersucht nahegelegt. Im März 2022 war er mit seiner damaligen Freundin und deren minderjährigen Söhnen aus Kiew nach Deutschland geflüchtet, um dem Ukraine-Krieg zu entkommen. Der 39-jährige Getötete hatte sich um die Gruppe gekümmert und nach der Trennung des Paares eine Beziehung mit der Mutter angefangen. (mit dpa)